Die Vorgangsweise einiger Emittenten knapp vor Jahresende ist rechtlich fragwürdig und zeugt nicht von guter Aktienkultur.
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Aktionärsrechte verkürzt
Das mehrfach verlängerte Provisorium verkürzt gegenüber dem sonst im Aktiengesetz (AktG) geltenden Standard die Rechte der Aktionäre merkbar. So können diese nicht interaktiv an der Hauptversammlung (HV) teilnehmen, sondern müssen ihre Redebeiträge bzw. Fragen zwingend über vier von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Stimmrechtsvertreter verlesen lassen. Rückfragen in der HV oder Hinweise, dass eine gestellte Frage gar nicht beantwortet wurde, sind so nicht möglich.