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Causa Prikraf: Strache und Grubmüller werden freigesprochen

Heinz-Christian Strache und Walter Grubmüller im Wiener Landesgericht für Strafsachen.
Heinz-Christian Strache und Walter Grubmüller im Wiener Landesgericht für Strafsachen. (c) Eva Manhart, APA
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Hat sich der frühere Vizekanzler von einem Privatklinik-Betreiber bestechen lassen? Nein, urteilt Richterin Helene Gnida im Wiener Straflandesgericht. Die „Presse“ berichtete live.

„Ich möchte gerne sagen, dass das kein Freispruch im großen Zweifel ist, sondern ein Freispruch, weil der Tatbestand nicht erfüllt ist.“ Mit diesen Worten schloss Richterin Helene Gnida am Wiener Landesgericht für Strafsachen den Prozess gegen den früheren Vizekanzler und FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den mit ihm befreundeten Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller. Ersterem wurde seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vorgeworfen, sich über die Maßen für die Aufnahme des Krankenhauses in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds, kurz Prikraf, eingesetzt zu haben. Letzterer soll sich dafür in Form von Spenden an die FPÖ in der Gesamthöhe von 12.000 Euro erkenntlich gezeigt haben.

„Ich hätte Sie ohne mit der Wimper zu zucken verurteilt“, hielt Gnida zuvor fest. Allerdings habe sie keinen Beweis für einen begangenen Gesetzeskauf finden können. Und: „Wenn Sie einem Nationalratsabgeordneten ein Geld geben, weil Sie hoffen, dass er Minister wird und er dann eine Handlung in Ihrem Sinne setzt, dann ist das nicht strafbar nach heutiger Gesetzeslage.“

Der Reihe nach: Die WKStA hatte Strache zur Last gelegt, sich erst als Oppositionspolitiker, dann als Regierungsmitglied über die Maßen für die Privatklinik Währing eingesetzt zu haben. So habe es im Frühjahr und Sommer 2017 erst eine Pressekonferenz samt Aussendung zum Thema sowie einen Initiativantrag gegeben. Die Inhalte: Der Fonds solle „für alle Privatkliniken“ geöffnet werden, um Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Nachdem die FPÖ im Dezember 2017 in die Bundesregierung gekommen war, folgte Ende 2018 eine Gesetzesänderung – einschließlich einer Erhöhung des Fonds. Grubmüller habe sich dafür revanchiert, der FPÖ 2016 und 2017 erst 2000, dann 10.000 Euro gespendet.

„Nicht schuldig“, konterten die beiden Angeklagten vehement. Grubmüller gab an, aus Wut und Enttäuschung über die SPÖ, deren Mitglied er von 1969 bis 2018 war, an die FPÖ gespendet zu haben. Seinen Frust verlieh er überdies in etlichen ungehaltenen Chatnachrichten Ausdruck. Strache beteuerte, sich dem Thema Prikraf angenommen zu haben, weil die FPÖ nach interner Prüfung „Missstände“ festgestellt habe und deswegen die Öffnung des Fonds für alle Privatkliniken und nicht nur einem kleinen Kreis von ihnen ermöglichen wollte.

Zwischen „Ohren“ und „Diätshakes“ 

Dieses Vorgehen, „das Ohr bei der Bevölkerung“ zu haben und deren Anliegen zu prüfen, sei nicht pflichtwidrig, urteilte sodann Richterin Gnida. Und wich damit von der Bewertung ihrer Vorgängerin Claudia Moravec-Loidolt ab. Diese hatte Strache im August 2021 mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, Grubmüller mit zwölf Monaten bedacht. Beide Angeklagten kündigten daraufhin „volle Berufung“ an. Und hatten Erfolg: Das Oberlandesgericht hob die Verurteilung auf und ordnete aufgrund von „Widersprüchlichkeiten“ die Wiederholung des Verfahrens an.

Bevor es heute, Dienstag, zu der Verkündung der beiden Freisprüche kam, wurden noch drei Zeugen gehört: der freiheitliche Wirtschaftssprecher A., der FPÖ-Abgeordnete W. sowie der SPÖ-Funktionär M. Erstere beiden haben 2017 den blauen Initiativantrag unterzeichnet und darin ein normales Vorgehen geortet. Der Sozialdemokrat wiederum war einst von Grubmüller mit dem Thema Prikraf konfrontiert worden. Danach folgte die Verlesung einiger Dokumente durch Richterin Gnida – darunter durchaus kurios anmutende Zeitungsartikel über „Diätshakes“ sowie Online-Biografien diverser freiheitlicher Politiker, die es in den Akt geschafft hatten.

Den Abschluss machte sodann Oberstaatsanwalt Roland Koch: Er wollte nach der Urteilsverkündung keine Stellungnahme abgeben, hat für eine solche nun drei Tage lang Zeit. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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