Heinz-Christian Strache durfte nach jahrelangem Verfahren aufatmen.
War es ein Freispruch im Zweifel? Oder einer wegen erwiesener Schuldlosigkeit? Im Ergebnis ist das egal. Per Gesetz gibt es keine Freisprüche erster oder zweiter Klasse. Dennoch ist es interessant, ob ein Angeklagter ganz knapp an einer Verurteilung schrammt (und vom Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ gerettet wird), oder ob die Vorwürfe krachend zusammenbrechen. Letzteres fand nun statt.
Strache soll mit einem Privatklinikbetreiber einen Parteispenden-Deal gehabt haben. Nichts von diesen Korruptionsvorwürfen ließ sich beweisen. Die Richterin konnte sich die Bemerkung nicht verkneifen: „Ich habe schon Angeklagte mit viel mehr Zweifel freigesprochen.“ Strache kam also einer Rehabilitierung näher als einem Schuldspruch.