Strafverfahren

Operation Luxor: Wieder eine Verfahrenseinstellung

Das Verfahren gegen Politikwissenschaftler Farid Hafez wurde eingestellt.
Das Verfahren gegen Politikwissenschaftler Farid Hafez wurde eingestellt.Clemens Fabry
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Nach der im November 2020 erfolgten Großrazzia gegen mutmaßliche Mitglieder terroristischer Vereinigungen kam das Strafverfahren nicht vom Fleck - nun erfolgte erneut eine Einstellung gegen einen der Verdächtigen, diese betrifft den Politikwissenschafter und Islamophobie-Forscher Farid Hafez.

Nach wie vor scheint das Verfahren gegen Dutzende mutmaßliche Mitglieder der Terrororganisation Hamas und der Muslimbruderschaft nicht recht vom Fleck zu kommen. Zuletzt hatte es nach der Großrazzia vom November 2020, die als „Operation Luxor“ bekannt wurde, im Rahmen des von der Staatsanwaltschaft Graz geführten Ermittlungsverfahrens immer wieder Einstellungen in Bezug auf bestimmte Verdächtige gegeben. Mehr als 30 an der Zahl.

Auch Beschlagnahmen von Vermögenswerten und andere Maßnahmen sind mittlerweile von den Gerichten aufgehoben bzw. rückgängig gemacht worden. So passt es ins Bild, dass nun auch ein Verfahren eingestellt wurde, das von Anfang an denkbar wenig Substanz aufwies. Nämlich jenes gegen den Politikwissenschafter Farid Hafez. 

In einem am Dienstag zugestellten, 10-seitigen, der „Presse“ vorliegenden Beschluss des Oberlandesgerichts Graz heißt es in trockenem Juristendeutsch:

„In Stattgebung der Beschwerde wird das Ermittlungsverfahren (...) der Staatsanwaltschaft Graz gegen Univ.-Prof. Mag. Dr. Farid Hafez wegen der von der Staatsanwaltschaft als Verbrechen der terroristischen Vereinigung (...), der kriminellen Organisation (...), der staatsfeindlichen Verbindung (...), der Terrorismusfinanzierung (...) und der Geldwäscherei (...) subsumierten Verdachtsannahme, (...) Hafez könnte Mitglied von Verbindungen von Menschen – darunter Muslimbruderschaft, Hamas, Hasm – sein, die als terroristische Vereinigung, als staatsfeindliche Verbindung und als kriminelle Organisation anzusehen wären (...), eingestellt.“

Und: „Gegen diese Entscheidung steht ein weiterer Rechtszug nicht zu.“ Sprich: Diese Einstellung ist fix.

Als Grund nennt das OLG Graz, dass bisher überwiegend Schlussfolgerungen und Mutmaßungen gegen Hafez ins Treffen geführt worden seien. Aber keine Beweise.

Und, so der Beschluss: „Gleiches gilt für die (...) Islamophobie-Studien (...), an denen Univ.-Prof. Mag. Dr. Hafez im Rahmen seiner universitären Tätigkeiten mitgewirkt hat. In einer solchen Beteiligung am gesellschaftlichen Diskurs – auch bei Verwendung von
Begriffen wie „antimuslimischer Rassismus‟ oder „Angststörung gegenüber dem Islam‟, mag eine solche Kritik zutreffen oder nicht, überzogen oder gar polemisch sein, mögen andere Personen darin eine Zelebrierung einer Opferrolle von Muslimen erblicken und mögen andere Wissenschafter darin auch als islamophob bezeichnet werden – kann das Beschwerdegericht kein Indiz für eine terroristische oder staatsfeindliche Tendenz, die Mitgliedschaft bei einer terroristischen oder staatsfeindlichen Vereinigung oder Propaganda für solche Vereinigungen und deren terroristische Aktivitäten erkennen."

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