Rechtsstreit

Spar: Etappensieg in zweiter Instanz gegen Verein gegen Tierfabriken

Spar hat im Verfahren gegen den VgT einen Etappensieg erzielt.
Spar hat im Verfahren gegen den VgT einen Etappensieg erzielt.REUTERS
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Das Oberlandesgericht Wien bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen den VGT. Der Streit geht weiter.

Wien. Die Supermarktkette Spar hat auch in zweiter Instanz gegen den Verein gegen Tierfabriken (VGT) gewonnen, teilte Spar in einer Aussendung mit. Das Oberlandesgericht habe bestätigt, dass der VGT in seiner gegen Spar geführten Kampagne unwahre und rufschädigende Behauptungen aufgestellt habe. Der VGT dürfe daher weiterhin keine Flyer, Fotos und Transparente verwenden, in denen Spar für Missstände in der Schweinehaltung verantwortlich gemacht wird.

Mitte Juli 2022 hatte Spar eine Klage gegen den VGT wegen unrechtmäßiger Verwendung des Spar-Logos und rufschädigender Behauptungen eingebracht und beim Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen den VGT erwirkt. Diese wurde vom OLG Wien nun bestätigt. Meinungsfreiheit finde dort ihre Grenze, wo gezielt falsche Informationen verbreitet werden, wird das OLG Wien zitiert.

Der VGT habe wiederholt öffentlich behauptet, die Supermarktkette würde Verbesserungen für das Tierwohl von Schweinen bewusst verhindern, begründet Spar die Klage. Dabei habe der VGT das SPAR-Logo und SPAR-Werbematerialien  auf abstoßende Art  verändert. Zudem habe Spar mit den Tierschützern mehrfach den Dialog gesucht. Und Spar habe auch keine Schadenersatzansprüche an den VGT gestellt. „Darum ging es uns nie“, sagte Spar-Vorstand Hans Reisch.

Der Fall kommt vor den OGH

Für Martin Balluch, Obmann des VGT, ist es „unfassbar, dass so entschieden wurde“, wie er gegenüber der APA betonte. Er habe die Rechtsanwältin bereits beauftragt, die Entscheidung beim OGH anzufechten. Das OLG Wien habe im übertragenen Sinn gesagt, „man dürfe keinen Supermarkt für dieses Tierleid mitverantwortlich machen. Mit keinem Wort, keinem Flugblatt, keinem Transparent“, wird Balluch in einer Stellungnahme zitiert, die der „Presse“ vorliegt. „Ist das wirklich mit Meinungsfreiheit und Demokratie vereinbar?“

Dem VGT sei es nicht gelungen, zu beweisen, dass Spar – im Vergleich zu den übrigen großen Lebensmitteleinzelhändlern – in Sachen Tierwohl bremsend agieren würde bzw. hauptverantwortlich für das Tierleid sei, heißt es in der Entscheidung des OLG Wien. „Es muss uns überlassen sein, wen wir kritisieren“, kontert Balluch via Aussendung. „Es kann nicht sein, dass wir einen Betrieb nicht kritisieren dürfen, nur weil ein anderer vielleicht ärger ist.“ (cka/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.01.2023)

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