Morgenglosse

Nein zu Strafgebühren für verpasste Termine beim Arzt

Die Presse
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Sogenannte Leer-Termine können Kassenordinationen locker verkraften. Eine Stornogebühr für Patienten wäre nicht verhältnismäßig.

Angesichts des derzeitigen Ansturms auf Ordinationen fordert die Österreichische Ärztekammer Stornogebühren von Patienten, die einen Termin nicht wahrnehmen, ohne rechtzeitig abgesagt zu haben. Denn unter solchen „Leer-Terminen“ würden nicht nur die Ärzte leiden, sondern auch andere Patienten, denen trotz Überstunden keine Termine angeboten werden könnten. Das eingenommene Geld (eine konkrete Summe wird nicht genannt) soll einem Strukturfonds zur Verbesserung der Kassenmedizin zugutekommen. „Abzüglich eines kleinen Anteils für den Verwaltungsaufwand“, wie es seitens der Kammer heißt. Rechtlich dürfte das Einheben von Gebühren im Zuge der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gedeckt sein.

Damit es keine Missverständnisse gibt: Einen Arzttermin ohne Absage verfallen zu lassen ist unsolidarisch, unsozial und unsympathisch. Ein kurzer Anruf am Tag zuvor ist doch wohl nicht zu viel verlangt. Aber: Ebenso unsolidarisch, unsozial und unsympathisch ist es, deswegen Stornogebühren zu verlangen. Denn der angerichtete Schaden ist – zumindest in Kassenordinationen, in denen Patienten üblicherweise rasch durchgeschleust werden – verkraftbar. Die betroffenen Ärzte können sich in diesen Situationen entweder mehr Zeit für ihre Patienten nehmen oder Personen dazwischenschieben, die sie ohne Termin aufsuchen bzw. anrufen und fragen, ob sie noch heute kommen dürfen. Letzteres ist in Kassenpraxen gang und gäbe. Leerzeiten wegen nicht wahrgenommener Termine sind nun wirklich nicht das größter Problem niedergelassener Ärzte.

Dennoch ein Vorschlag zur Güte. Kassenärzte garantieren, dass Patienten mit einem Termin nicht länger als, sagen wir, zehn Minuten warten müssen, und im Gegenzug erklären sich diese bereit, eine Strafe zu zahlen, wenn sie ohne Absage nicht aufkreuzen. Nein? Wieso, ist die Zeit von Patienten weniger kostbar als die von Ärzten?

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