Laut EuGH-Anwalt

AUA-Gast erlitt Kaffee-Verbrühungen: Anspruch auf Schadenersatz verjährt

Der Betroffene verlangt nun von der AUA Schadenersatz für die schweren Verbrennungen, die er erlitten habe. Der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou erklärte jedoch in seinen am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen, der Anspruch sei verjährt.

Ein Fluggast der Austrian-Airlines (AUA) ist auf einem Flug von Tel Aviv nach Wien mit heißem Kaffee verbrüht worden. Eine Kanne war beim Manövrieren durch die Sitzreihen von einem Servicewagen gefallen. Der Betroffene verlangt nun von der AUA Schadenersatz für die schweren Verbrennungen, die er erlitten habe. Der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou erklärte jedoch in seinen am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen, der Anspruch sei verjährt. (C-510/21)

Sowohl der Unfall an Bord als auch die anschließende Erstversorgung können seiner Einschätzung nach nicht getrennt gesehen werden. Beides fällt demnach unter das Montrealer Abkommen, das eine Verjährungsfrist von zwei Jahren vorsieht. Auch die AUA argumentierte mit dem Montrealer Abkommen.

Der Betroffene war anderer Meinung. Er machte vor Gericht in Österreich geltend, dass aufgrund der aus seiner Sicht unzureichenden Erstversorgung seiner Verletzung die Haftung dafür dem österreichischen Schadensersatzrecht unterliege. Dies würde eine Verjährungsfrist von drei Jahren bedeuten.

Ein EuGH-Urteil in dem Fall dürfte in einigen Monaten fallen. Die EuGH-Richter halten sich oft an die Einschätzung des Gutachters, aber nicht immer.

(APA)

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