Die WKStA hat gegen den Freispruch von Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache volle Berufung angemeldet.
Dem früheren Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache war nur eine zweitägige Verschnaufpause gegönnt. Durfte er sich am Dienstag über einen glatten Freispruch in Sachen „Prikraf“ freuen, stand es am Donnerstag fest, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) volle Berufung gegen dieses Urteil anmeldet.
In dem Korruptionsverfahren geht es um den Vorwurf, Strache habe sich vom Eigentümer der Privatklinik Wien-Währing, Walter Grubmüller, bestechen lassen. Der Deal laut Anklage: Die FPÖ bekam 2016 und 2017 je eine Spende von Grubmüller, Gesamtsumme: 12.000 Euro; dafür soll sich Strache auf politischer Ebene für die Aufnahme der Klinik in jenen Fonds (Prikraf) stark gemacht haben, der Leistungen von Privatkrankenanstalten aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Dass die WKStA so beharrlich ist und nun Rechtsmittel anmeldet, ist keine Selbstverständlichkeit. Denn die Freisprüche für Strache und Grubmüller haben eine dreieinhalbjährige Vorgeschichte. Im August 2021 setzte es für den Ex-FPÖ-Chef 15 und für Grubmüller zwölf Monate Haft, jeweils auf Bewährung. Beide Männer brachten Berufung ein. Mit Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien verwarf die Schuldsprüche. Und legte dar, dass mehrere Einschätzung des Erstgerichts verfehlt gewesen seien. Für die Wiederholung des Prozesses waren Freisprüche erwartet worden. Und so kam es am Dienstag auch.
Nur anmelden, nicht ausführen?
Wie die WKStA nun das Ruder herumreißen will, ist fraglich. Zumal derselbe OLG-Senat, der die ursprünglichen Verurteilungen zerpflückte, erneut eingeschaltet wird.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die WKStA dann, wenn das neue (freisprechende) Urteil in Schriftform vorliegt, die nun angemeldeten Rechtsmittel gar nicht einbringt. Sondern quasi „aufgibt“.
Und natürlich ist nicht auszuschließen, dass die Berufung durchgeht. Dann bekäme Strache den dritten Prozess in ein- und derselben Sache.