Arbeitsmarkt

Immer weniger Bezieher: Wie die Altersteilzeit reformiert werden soll

Arbeitsminister Martin Kocher.
Arbeitsminister Martin Kocher.APA/FLORIAN WIESER
  • Drucken

Sowohl die Zahl der Bezieher als auch die Kosten sind seit 2019 gesunken. Mit einer Reform soll nun die geblockte Variante in Österreich abgeschafft werden.

Die Regierung hat eine Reform der Altersteilzeit mit einer Abschaffung der geblockten Variante angekündigt. Im Vorjahr waren im Schnitt gut 36.000 Personen in Altersteilzeit, davon 8458 im geblockten Modell. Die Zahl der Bezieher als auch die Kosten sind seit 2019 allerdings gesunken. Das geht aus Daten des Arbeitsmarktservice hervor.

Bis 2019 ist die Zahl der Bezieher noch auf durchschnittlich 44.113 Personen pro Monat gestiegen. Seither ist die Zahl jedoch rückläufig. 2020 waren durchschnittlich 41.523 Personen in Altersteilzeit, 2021 waren es 37.830 und im Vorjahr waren es im Durchschnitt von Jänner bis September pro Monat 36.204 Personen. Der Rückgang betrifft auch die nun vor der Abschaffung stehende geblockte Variante von 12.088 im Jahr 2019 auf 8458 von Jänner bis September 2022. Frauen (24.227) nehmen die Altersteilzeit mehr als doppelt so oft in Anspruch wie Männer (11.978).

Betrachtet man die Berufssparten, fällt auf, dass die überwiegende Mehrheit (27.690 Personen) im Dienstleistungssektor beschäftigt ist, davon 6595 in der öffentlichen Verwaltung bzw. den Sozialversicherungen. Aus dem Produktionssektor kommen 7759 Personen und aus der Land- und Forstwirtschaft nur 70.

Gesunken sind auch die Kosten: 2019 wurden für die Altersteilzeit noch 599,3 Millionen Euro aufgewendet, 2020 waren es 578,2 Millionen, im Jahr 2021 dann 531,3 Millionen und im Jahr 2022 von Jänner bis September 390,7 Millionen. Davon entfielen 322,5 Millionen auf das kontinuierliche Modell und 68,2 Millionen auf die Block-Variante.

Geblockte Variante wird abgeschafft

Grundsätzlich stehen derzeit noch zwei Varianten der Altersteilzeit zur Verfügung. Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit und bekommt während dieser Zeit ein verringertes Gehalt. Bei der geblockten Variante arbeitet der Dienstnehmer bei reduziertem Gehalt zunächst noch voll weiter, um danach in der Freizeitphase bei ebenfalls reduziertem Gehalt gar nicht mehr zu arbeiten. Nun abgeschafft wird nur diese geblockte Variante, ab 2024 steigt das Antrittsalter zu diesem Modell jährlich um sechs Monate, bis diese Variante dann eben gar nicht mehr zur Verfügung steht.

Auf die Inanspruchnahme der Altersteilzeit besteht kein Rechtsanspruch, Voraussetzung ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Zustimmung zur Vereinbarung kann nicht erzwungen werden. Das Altersteilzeitgeld kann frühestens fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter und längstens für die Dauer von fünf Jahren bezogen werden. Damit können Frauen die Altersteilzeit derzeit frühestens mit 55 Jahren, Männer ab 60 Jahren in Anspruch nehmen. Zu beachten ist allerdings, dass bei Frauen das Regelpensionsalter ab 2024 ansteigt. Der Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten 25 Jahre vor dem Übertritt in die Altersteilzeit eine Beschäftigung von mindestens 15 Jahren nachweisen.

Maximal fünf Jahre

Grundsätzlich kann für Arbeitnehmer maximal fünf Jahre Altersteilzeitgeld bezogen werden, längstens jedoch bis zum Regelpensionsalter - dies gilt für die kontinuierliche Altersteilzeit. Für die geblockte Altersteilzeit gilt allerdings, dass sie nur bis zum frühesten Pensionsstichtag möglich ist. Sollte jedoch ein Anspruch auf eine Korridorpension bestehen, so ist diese mit einem zusätzlichen Jahr anzutreten. Das bedeutet, dass Männer bei Anspruch auf die Korridorpension (ab 62) bei der geblockten Variante mit 63 Jahren in Pension gehen müssen.

Die Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers muss zwischen 40 und 60 Prozent verringert werden. Zur Erreichung einer größtmöglichen Flexibilität sind jedoch verschiedene Modelle zulässig, sofern die vereinbarte verringerte wöchentliche Arbeitszeit in einem Durchrechnungszeitraum im Durchschnitt nicht über- bzw. unterschritten wird.

Der Arbeitnehmer erhält während seiner Altersteilzeit das Entgelt für seine geleistete Arbeit ("Teilzeitentgelt") und einen Lohnausgleich. Dieser Lohnausgleich wird in der Höhe von 50 Prozent der Differenz zwischen dem bisherigen Arbeitsentgelt (12 Monatsschnitt) und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt ausbezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf Basis vor der Altersteilzeit weitergeführt. Die Altersteilzeit wirkt sich nicht negativ auf die Pension aus. Auch der Abfertigungsanspruch bleibt auf Basis vor der Arbeitszeit-Herabsetzung gewahrt.

Der Arbeitgeber bekommt einen Teil seiner Mehraufwendungen vom AMS in Form des Altersteilzeitgeldes ersetzt. Dabei bekommt der Arbeitgeber bei der kontinuierlichen Altersteilzeit 90 Prozent und bei der geblockten Variante nur 50 Prozent ersetzt. Außerdem muss der Arbeitgeber im Gegensatz zur kontinuierlichen Altersteilzeit bei der geblockten Variante auch eine Ersatzarbeitskraft einstellen. Diese Anstellung hat spätestens zu Beginn der Freizeitphase zu erfolgen und es darf in diesem Zusammenhang auch kein anderes Dienstverhältnis aufgelöst werden.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

PR-Inszenierungen habe man diesmal keine Bedeutung beigemessen, sagt Bundeskanzler Nehammer.
Regierungsklausur

Mit kleinen Schritten aus dem Stimmungstief

ÖVP und Grüne haben ein Bündel an teils bereits angekündigten Maßnahmen vorgelegt, um ihre eigene Arbeitsfähigkeit zu belegen. Dafür gibt es mitunter auch Lob.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne), Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP)
Türkis-Grün

Regierungsklausur: Geld frei für Fotovoltaik, Aus für geblockte Altersteilzeit

Die Regierung hat im Zuge ihrer Klausur in Mauerbach die Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung fixiert. Das Anti-Korruptionspaket harrt noch auf seinen Abschluss.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.