Leitartikel

Die Lücke, die Heinz-Christian Strache hinterließ

PK ZUR REFORM DES KORRUPTIONSSTRAFRECHTS: ZADIC / EDTSTADLER
PK ZUR REFORM DES KORRUPTIONSSTRAFRECHTS: ZADIC / EDTSTADLERAPA/GEORG HOCHMUTH
  • Drucken
  • Kommentieren

Die Koalition hat den Spielraum für Korruption eingeengt. Das ist gut so – sofern das dann alles unmissverständlich ausformuliert ist.

Heinz-Christian Strache hat gern und viel geredet, wenn der Tag lang war. Es war auch Blödsinn darunter, mitunter kippte er auch leicht ins Verschwörungstheoretische. Auf Ibiza war vor allem die Nacht lang, und der damalige FPÖ-Chef schwadronierte wieder viel daher. Strafrechtlich blieb davon bis heute nichts hängen. Wiewohl bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft offenbar der sportliche Ehrgeiz geweckt ist und sie den Freispruch von Strache im Verfahren zum Privatkrankenanstaltenfinanzierungsfonds (Prikraf) bekämpfen will. „Man muss nicht alles im Leben verstehen“, meinte Straches Anwalt dazu lapidar. Laut zuständiger Richterin war es ein recht eindeutiger Freispruch.

Heinz-Christian Strache hinterließ jedenfalls eine Lücke. Weniger in der eigenen Partei – denn diese liegt auch unter Herbert Kickl in den Umfragen auf Platz eins. Sondern vielmehr strafrechtlich. Jahrelang quälte sich die türkis-grüne Koalition nun mit der Frage, die Strache in Ibiza aufgeworfen hatte: Wie umgehen mit einem Politiker, der zwar kein Regierungsamt innehat, dennoch potenziellen Unterstützern alles Mögliche in Aussicht stellt, wenn er eines Tages ein Amt innehaben sollte?

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP)
Reform

Türkis-Grün macht Mandatskauf strafbar und verschärft Vereinsregeln

Die Regierung hat ihr Anti-Korruptions-Paket geschnürt. Damit wird strafbar, wenn Politiker für eine Position kandidieren und für den Fall ihrer Kür Versprechungen gegen Zuwendungen abgeben.
Heinz-Christian Strache und Walter Grubmüller im Wiener Landesgericht für Strafsachen.
Ticker-Nachlese

Causa Prikraf: Strache und Grubmüller werden freigesprochen

Hat sich der frühere Vizekanzler von einem Privatklinik-Betreiber bestechen lassen? Nein, urteilt Richterin Helene Gnida im Wiener Straflandesgericht. Die „Presse“ berichtete live.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.