Analyse

Beginnt der Wahlkampf, beginnt auch die Strafbarkeit

Und sie bewegt sich doch: Die Regierung, konkret Alma Zadić (l.) und Karoline Edtstadler, einigte sich.
Und sie bewegt sich doch: Die Regierung, konkret Alma Zadić (l.) und Karoline Edtstadler, einigte sich. APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Regierung legte ihre Korruptionsnovelle vor. Sie schließt bestehende Lücken, lässt aber auch Fragen offen.

Es war der 24. Juli 2017, als Heinz-Christian Strache auf Ibiza einer „Oligarchennichte“ Versprechungen für den Fall seiner Regierungsbeteiligung machte. Erst am Folgetag war der sogenannte Stichtag für die Nationalratswahl, ab dem diverse Fristen laufen. Bereits am 13. Juli aber hatte das Parlament seinen Neuwahlbeschluss gefällt. War der damalige FPÖ-Klubobmann also auf Ibiza schon im Wahlkampf? Und so nah an einem Regierungsamt, dass er zu bestrafen wäre, falls er tatsächlich ein pflichtwidriges Amtsgeschäft versprechen wollte?

Im Fall Straches spielte diese Frage keine Rolle. Denn 2017 gab es noch kein Gesetz, das Versprechungen in Hinblick auf ein künftiges Regierungsamt unter Strafe stellte. Doch als Lex Strache hat die Regierung sich vorgenommen, diese Lücke für die Zukunft zu schließen. Nach jahrelangen Diskussionen präsentierten Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Karoline Edtstadler (ÖVP) am Donnerstag ihre Korruptionsnovelle. Aber was sieht diese für Amtsträger in spe vor, welche Fortschritte brächte sie noch, und hat der Reformplan auch Lücken?

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