Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Freitag ihrer dienstvorgesetzten Behörde ihren sogenannten Vorhabensbericht zu den gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz erhobenen Falschaussage-Vorwürfen übermittelt. Ob es zu einem Strafantrag und damit zu einem Prozess kommt, ist offen.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Ermittlungen zu den Falschaussage-Vorwürfen gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Ibiza-U-Ausschuss abgeschlossen und einen Vorhabensbericht an die Oberbehörde erstattet. Dies bestätigte WKStA-Sprecher Rene Ruprecht der „Presse“.
Kurz' Anwalt Werner Suppan dürfte bereits damit gerechnet haben: 30 Zeugen hätten Kurz bisher mit ihren Aussagen entlastet, heißt es in einer Stellungnahme von ihm. Es werde krampfhaft versucht, seine Aussagen falsch zu interpretieren, "durch Diskussionen, ob ein 'Na' auf ein 'nie' als doppelte Verneinung, Widerspruch oder Zustimmung zu werten ist, oder die Frage, ob das Wort 'involviert' passender gewesen wäre als 'informiert'. Wie viele Vorwürfe der WKStA wird sich auch dieser als falsch herausstellen."
Bei dem Vorhabensbericht geht es ausschließlich um die Falschaussage-Vorwürfe, wurde in der WKStA erklärt. Am Wort ist nun die Oberstaatsanwaltschaft, diese berichtet dann ans Justizministerium bzw. an den Weisungsrat. Der Rest der Ermittlungen im vom Ibiza-Video ausgelösten Casag-Verfahren - Stichwort Inseraten-Affäre - läuft weiterhin.
Zuletzt hatte die WKStA aus dem umfangreichen Verfahren den Teil, der die mutmaßliche Falschaussage betrifft, herausgelöst und einen eigenen Akt angelegt. Damit soll vermieden werden, dass jene Bereiche, die fertig ermittelt sind, nicht unnötig lange liegen gelassen werden. Die WKStA hatte der Verteidigung von Kurz drei Wochen Zeit gegeben, um zu deponieren, ob weitere Teile des Hauptaktes in Kopie zum eigens angelegten „Falschaussage"-Akt in Kopie dazugenommen werden sollen.
Bildung eines eigenen „Mini-Akts"
Wie Ruprecht der „Presse“ erklärte, habe man freilich nicht vorgehabt, Beschuldigten-Rechte zu beschneiden, man habe mit dieser Zeitvorgabe lediglich eine gewisse Beschleunigung erzielen wollen. Solange über den Vorhabensbericht nicht entschieden sei - das letzte Wort hat das Justizministerium, sei es der Verteidigung auch weiterhin möglich auf das Hereinholen zusätzlicher Aktenteile in den neu gebildeten Akt hinzuwirken
Im Kern geht es nun darum, wie intensiv Kurz in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG eingebunden war. Bei seiner Befragung im Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020 hatte Kurz bekanntlich seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Schmid heruntergespielt - und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Die WKStA sah darin aber angesichts von Chatverläufen eine mögliche Falschaussage vor dem U-Ausschuss.
Auch zu Kurz' ehemaligem Kabinettschef Bernhard Bonelli und der früheren Casinos-Generaldirektorin und Ex-ÖVP-Vizechefin Bettina Glatz-Kremsner gebe es Vorhabensberichte, berichtete Ö1. Gegen den scheidenden ÖBB-Finanzvorstand Arnold Schiefer wurden Ermittlungen hingegen vor kurzem eingestellt.
(APA)