Strafverfahren

Erster Strafantrag gegen Sebastian Kurz?

Sebastian Kurz, ÖVP
Sebastian Kurz, ÖVPDie Presse/Clemens Fabry
  • Drucken

Die WKStA hatte zuletzt Sebastian Kurz beschuldigt, im U-Ausschuss falsch ausgesagt zu haben. Nun liegt ein Bericht vor.

Am Freitag hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein brisantes Papier an die Oberstaatsanwaltschaft übermittelt: den sogenannten Vorhabensbericht zur mutmaßlichen Falschaussage von Ex-Kanzler Sebastian Kurz. Der frühere ÖVP-Chef soll als Bundeskanzler im Juni 2020 vor dem parlamentarischen Ibiza-U-Ausschuss unrichtige Angaben gemacht haben.

In dem Vorhabensbericht teilt die Behörde mit, ob sie einen Strafantrag einbringen oder die Sache ad acta legen möchte. Zum Inhalt des Berichts gibt die WKStA keine Auskunft. Beobachter gehen deshalb davon aus, dass die Korruptionsjäger vor Gericht ziehen wollen, da allein der schon im Mai 2021 vorgelegte Ermittlungsbericht mit 58 Seiten besonders ausführlich ausfiel (es wurde sogar eine Sprachanalyse vorgenommen) – und bereits den Charakter eines Strafantrags hatte.

Auch Kurz selbst hatte erklärt, er nehme an, dass es einen Strafantrag geben werde. Diesfalls wäre das Straflandesgericht Wien am Zug. Ein Einzelrichter wäre zuständig. Falsche Beweisaussage ist mit bis zu drei Jahren Haft bedroht.

Möglichkeit der Diversion

Die Möglichkeit, dass ein allfälliges Falschaussage-Verfahren mit einer Diversion endet (Kurz müsste Verantwortung übernehmen und wohl eine Geldbuße zahlen), bestünde ebenfalls.

Wie auch immer das „Vorhaben“ der Verfolgungsbehörde nun aussieht – das letzte Wort wird im Justizressort gesprochen, wo das Papier auch dem Weisungsrat vorgelegt wird. Kurz selbst gibt an, er habe nie den Vorsatz gehabt, vor den Parlamentariern falsch auszusagen.

Inhaltlich bezieht sich der Vorwurf auf die Frage, ob Kurz seine Rolle bei der Bestellung des früheren ÖBAG-Chefs, Thomas Schmid, heruntergespielt hat. Sichergestellte Chats zeigen, dass Kurz in dieser Frage keineswegs unbeteiligt war.

Der Verteidiger von Kurz, Werner Suppan, ließ wissen, dass bisher 30 Zeugen entlastende Angaben gemacht hätten. Es werde krampfhaft versucht, die Aussagen seines Mandaten falsch zu interpretieren. Die Vorwürfe seien unrichtig.

(m.s.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP)
Ermittlungen

Mutmaßliche Falschaussage von Kurz: Vorhabensbericht der WKStA fertig

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Freitag ihrer dienstvorgesetzten Behörde ihren sogenannten Vorhabensbericht zu den gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz erhobenen Falschaussage-Vorwürfen übermittelt. Ob es zu einem Strafantrag und damit zu einem Prozess kommt, ist offen.
Ex-Finanzgeneralsekretär Thomas Schmid.
WKStA

Schmid-Aussagen entlasten Josef Pröll, belasten aber Ronny Pecik

Thomas Schmid hat seine Aussagen vorerst abgeschlossen. Es soll keinen Casinos-Deal gegeben haben. Gegen Investor Pecik wird jetzt ermittelt.
Der ehemalige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz
"Presse"-Exklusiv

Kurz-Einvernahme: "Was Schmid sagt, ist nicht die Bibel"

Ex-Kanzler Sebastian Kurz wurde von der WKStA einvernommen, die Protokolle liegen der „Presse“ vor. Er berichtete dort von einem zweiten Handy und der technischen Mithilfe seines Fahrers. Ex-Öbag-Chef Schmid muss indes eine Beugestrafe zahlen.
In einer schriftlichen Stellungnahme betonte Kurz, "dass mittlerweile 30 Zeugen bei der WKStA ausgesagt haben" und alle ihn entlasten würden.
Schmid-Geständnis

WKStA vernimmt Ex-Kanzler Kurz

Der Ex-Kanzler will die Anschuldigungen ihm gegenüber mittels Tonbandmitschnitts aufklären. Laut Kurz soll es mittlerweile 30 entlastende Zeugen-Aussagen gegeben haben.
Presseofoto Neumayr
Ermittlungen

Schmid zu Telefonmitschnitt: "Ich habe ab diesem Zeitpunkt herumgeschwurbelt"

Sebastian Kurz legte zu seiner Entlastung zuletzt einen Telefonmitschnitt vor. Das sei nicht mehr als eine „Verteidigungsrede für die überwachende Staatsanwaltschaft“ gewesen, sagt nun Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.