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Sozialminister Rauch will alle Covid-Gesetze abschaffen

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne)
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) APA/GEORG HOCHMUTH
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Covid-19 soll keine meldepflichtige Erkrankung mehr sein. In der aktuellen Welle an Neuinfektionen mit dem Coronavirus in China sieht Rauch keine große Bedrohung.

Die Pandemie ist in Österreich demnächst vorbei, zumindest legistisch. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) kündigt gegenüber der "Kronen Zeitung" an, alle Corona-Gesetze und -verordnungen im Laufe des Jahres abzuschaffen. Covid-19 soll damit keine meldepflichtige Erkrankung mehr sein. Nach Ansicht des Ressortchefs stellt auch die massive Welle an Neuinfektionen mit dem Coronavirus in China keine große Bedrohung mehr dar.

Der Minister will gleichzeitig die richtigen Lehren aus den vergangenen Jahren ziehen und das Epidemiegesetz anpassen. Dieses sei "nicht tauglich, um eine Pandemie zu bekämpfen". Durch das Öffnen der chinesischen Grenzen trotz der massiven Corona-Welle in dem Land sieht Rauch keine großen Schwierigkeiten für Österreich. "Wir haben die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Ich sehe aktuell keine Anzeichen einer großen Gefahr."

Der Gesundheitsminister glaubt zwar nicht, dass Corona verschwindet, sieht Österreich aber vorbereitet: "Wir haben Impfungen, wir haben Medikamente, wir beobachten die Varianten", sagt der Ressortchef.

Abseits der Bundeshauptstadt ist von Corona-Regelungen aktuell kaum mehr etwas zu merken, auch wenn etliche weiter in Kraft sind, die allerdings vielfach nicht den Alltag betreffen. Weiter vorgeschrieben ist derzeit eine FFP2-Maske beim Besuch von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. In Wien kommt hier noch eine Testpflicht dazu. Der Mund-Nasen-Schutz ist in der Bundeshauptstadt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln anzulegen. Rauch geht davon aus, dass diese Verpflichtung in Wien in wenigen Monaten fällt.

Teste bleiben gratis

Getestet werden kann in Österreich noch immer kostenfrei. Fünf Antigen- und fünf PCR-Tests stehen monatlich kostenlos zur Verfügung. Dazu bestehen bei einer Corona-Erkrankung Verkehrsbeschränkungen. Man ist zwar nicht mehr in Quarantäne, hat aber eine FFP2-Maske in Innenräumen bzw. auch im Freien zu tragen, wenn es zu engem Kontakt mit anderen Menschen kommt. Manche Orte wie Kindergärten und Volksschulen dürfen außer von dort Beschäftigten nicht betreten werden.

Weiters gilt bis Jahresmitte die Sonderbetreuungszeit, wenn ein Kind eine Bildungseinrichtung wegen einer Covid-Erkrankung nicht besuchen kann. Bestehen blieb auch die Möglichkeit zur Freistellung für Personen mit besonderem Risiko aufgrund eines Corona-Attests.

In der Verwaltung laufen die kommenden Monate ebenfalls noch einige Sonderregelungen, etwa dass man bei Staatsbürgerschaftsverleihungen allenfalls das Gelöbnis schriftlich abgeben kann oder Einschränkungen beim Parteienverkehr, sollte es die Situation erfordern. Zeitlich ausgedehnt wurde zuletzt auch die Möglichkeit für Apotheken, sogenannte Fernrezepte zu nutzen.

Meldepflichtig sind in Österreich mehr als 50 Krankheiten, darunter die Corona-"Verwandten" Mers und Sars, aber auch die Vogel-Grippe und Kinderkrankheiten wie Röteln und Masern sowie "Reise-Erkrankungen" wie Dengue-Fieber und Malaria. Covid-19 wird offenbar aus dieser Liste im Laufe des heurigen Jahres entfernt.

(APA)

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