Telefonjoker

Per WhatsApp geschlossene Ehe wird anerkannt

APA/AFP/MANJUNATH KIRAN
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Ein in Österreich lebender Mann sagte Ja, ohne selbst anwesend zu sein. Der Oberste Gerichtshof akzeptiert die im Iran besiegelte Hochzeit.

Wien. Wahrscheinlich gibt es romantischere Möglichkeiten, sich das Jawort zu geben. Von seiner Mutter war der in Österreich lebende Mann via WhatsApp-Telefonat gefragt worden, ob er nun die vor dem Teheraner Eheschließungsnotariat persönlich anwesende Braut heiraten möchte. Die Mutter solle doch „machen, was sie möchte“, sagte der Sohn, der gerade in der Arbeit war. Das tat die Mutter nach dem nur ein paar Sekunden dauernden Telefonat dann auch. Mit dem Ergebnis, dass die Mutter zusammen mit der Braut und deren Eltern die Ehe des Sohnes besiegelte.

Die frischgebackene Ehefrau erhielt drei bis vier Monate nach der Hochzeit ein Visum und zog nach Österreich zu ihrem nunmehrigen Mann. Doch nach etwas mehr als zwei Jahren im Lande begehrte die Frau die Scheidung – nach österreichischem Recht und wegen Verschuldens des Mannes. Nur: Um eine Ehe scheiden zu können, muss erst einmal eine bestehen. Und die ersten beiden Gerichtsinstanzen weigerten sich, die ausländische WhatsApp-Heirat anzuerkennen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) kam aber nun zum Schluss, dass die Ehe sehr wohl gültig sei. Und dabei spielte es eine entscheidende Rolle, was der Mann damals am Telefon zu seiner Mutter gesagt hatte.

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