Abschiebung gestoppt

VfGH korrigiert: Ukraine zwei Tage vor Krieg kein sicheres Herkunftsland

Das Bundesverwaltungsgericht hätte sich in seiner Entscheidung vom Februar 2022 mit der „volatilen Sicherheitslage“ auseinandersetzen müssen.

Wien. Der 24. Februar 2022 ist als der Tag in die Geschichte eingegangen, an dem der russische Präsident, Wladimir Putin, mit dem Einmarsch in die Ukraine die europäische Sicherheitsordnung in die Luft gesprengt hat.

Zwei Tage davor entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass eine illegal in Österreich lebende Ukrainerin freiwillig ausreisen oder in ihre Heimat abgeschoben werden sollte. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt diese Entscheidung nun auf. Denn sie war „mit Willkür belastet“, so der VfGH.

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