Versicherungen

Mehrere Klauseln der Wiener Städtischen laut OGH gesetzwidrig

Die Städtische hat ihre Datenschutzhinweise nach eigenen Angaben bereits im Jahr 2019 angepasst und die Formulierungen in allen Antragsstrecken geändert. Versicherungsnehmer sind nicht zu Schaden gekommen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) sechs KlauselnderWienerStädtischen Versicherung aus deren Datenschutzhinweis als gesetzwidrig erkannt und außerdem das Klagsrecht des VKI bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht bestätigt. Das teilte der VKI am Montag mit. DieStädtische hat ihre Datenschutzhinweise nach eigenen Angaben bereits im Jahr 2019 angepasst und die Formulierungen in allen Antragsstrecken geändert.

"Versicherungsnehmer sind nicht zu Schaden gekommen", betonte ein Unternehmenssprecher. Die beanstandeten Klauseln waren in einem eigenen Formblatt, dem Datenschutzhinweis enthalten und die Konsumenten mussten im Versicherungsvertrag bestätigen, den Datenschutzhinweis zur Kenntnis genommen zu haben. Dennoch hätten dieKlauseln Vertragserklärungscharakter und würden damit derKlauselkontrolle unterliegen, argumentiert das Höchstgericht.

Eine Klausel sah vor, dass die zur Vienna Insurance Group (VIG) gehörende WienerStädtischedie von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern erhaltenen Daten innerhalb ihrer Versicherungsgruppe transferieren könne. Lauf OGH ist die Umschreibung der empfangenden Gesellschaften als "Versicherungsgruppe" nicht ausreichend präzise und der Zweck der Datenweitergabe unklar - dieKlausel ist lautOGH somit gesetzwidrig. Ebenfalls als zu unbestimmt wurde vom OGH eine Klausel zur Speicherdauer von Daten befunden.

Anlass für das Einschreiten des VKI war eine Klausel, nach derdie Versicherungsnehmer nicht nur das Alter ihrer Eltern und Geschwistern angeben sollten, sondern auch, ob bei diesen Familienangehörigen Zuckerkrankheiten, Herz- oder Kreislauferkrankungen, Schlaganfälle, Krebs oder Gemüts- oder Erbkrankheiten aufgetreten sind. Hierin sah der VKI datenschutzrechtliche Verstöße. Zu dieser Klausel gab dieWienerStädtische bereits außergerichtlich eine Unterlassungserklärung gegenüber dem VKI ab, sie war deshalb nicht mehr Teil des Gerichtsverfahrens.

(APA)

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