Abwägung

Fall Teichtmeister: Warum wir uns bei Kunst und Verbrechen schwer tun

Kann man Werk und Person beim Künstler trennen? Kommt darauf an – und wurde noch nie konsistent beantwortet. Hier Teichtmeister in „Corsage“.
Kann man Werk und Person beim Künstler trennen? Kommt darauf an – und wurde noch nie konsistent beantwortet. Hier Teichtmeister in „Corsage“. (c) Alamode Film
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Der Prozess um Florian Teichtmeister zeigt, wie schwer die Gesellschaft sich tut, wenn verehrte Künstler Verbrechen begehen oder moralisch zweifelhaft werden. Von unserem Problem mit dieser Fallhöhe erzählen viele Beispiele. Anleitung im Umgang? Gibt es keine.

Von Kastrationsfantasien bis zur Täter-Opfer-Umkehr: Seit Freitagmittag Florian Teichtmeisters Anwalt verkündet hat, dass sich der Burgtheater- und Filmschauspieler („Corsage“) wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material (58.000 Files) schuldig bekenne, ist in Posting-Zonen und den sozialen Medien ein Kampf losgebrochen, der in alle moralischen und rechtlichen Höhen und Tiefen ausschlägt. Einerseits scheint ein digitaler Mob sofort zur Lynchjustiz schreiten zu wollen. Andererseits wird mehr Bedacht eingemahnt, etwa ein Abwarten des Prozesses Anfang Februar, was reflexhaft als „typisch links“ markiert wird.

Das weist auf eine lange Tradition hin. Sie steht im Zusammenhang mit der Reformbewegung und -pädagogik um 1900 und deren bewusstem Wiederaufgreifen durch die 68er-Generation. Beide Bewegungen entwarfen unter der Flagge auch der sexuellen Freiheit ein gesellschaftliches Gegenmodell zu etwas ihrer Meinung nach zu überwindendem Bürgerlichen.

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