Teichtmeister

Ministerin zu Fall Teichtmeister: Strafrahmen "unangemessen niedrig"

Settermin f�r die Fernsehserie Die Toten von Salzburg am Kapitelplatz in Salzburg Dieses Bild z
Settermin f�r die Fernsehserie Die Toten von Salzburg am Kapitelplatz in Salzburg Dieses Bild z(c) imago/Rudolf Gigler (Rudi Gigler)
  • Drucken

Für den Besitz von 58.000 Missbrauchsdarstellungen Unmündiger und Minderjähriger drohen dem Schauspieler Florian Teichtmeister bis zu zwei Jahre Haft. Familienministerin Raab findet den Strafrahmen zu niedrig.

International schlägt der Fall um den Schauspieler Florian Teichtmeister, der ab 8. Februar wegen des Besitzes von 58.000 Missbrauchsdarstellungen Unmündiger und Minderjähriger vor Gericht steht, noch kaum Wellen. Die US-Branchenmedien für die Filmwelt, „Varitey“ und „Hollywood Reporter“ berichteten nüchtern über die Entscheidung, dass der Film „Corsage“, in dem Teichtmeister mitspielt, Österreichs Kandidat für den Oscar bleibt. Deutlich höher sind die Wellen in Österreich – und sie könnten auch zur Änderung von Gesetzen führen: konkret den Strafrahmen für den Besitz von sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger. Diesen hält Frauen-, Medien- und Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) etwa im Vergleich zu Deutschland für „unangemessen niedrig“. Derzeit drohen für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger in Österreich bis zu zwei Jahre Haft.

Im digitalen Zeitalter habe sich die Möglichkeiten, an derartige Bilder und Videos zu gelangen „massiv verändert“, sagte die Ministerin. „Es schadet daher nicht, sich den Strafrahmen anzusehen.“ Darauf festlegen, wie hoch die Strafen künftig ausfallen sollen, wollte sich Raab nicht. Die Entscheidung darüber liegt bei Justizministerin Alma Zadic (Grüne): „Ich kann mir vorstellen, dass der Schutz von Kindern ganz oben auf der Agenda der Justizministerin steht", so Raab.

Debatte um Begriff „digitales Delikt“ 

Die Ministerin warnte davor, die Causa nicht zu verharmlosen. Es sei eine Verhöhnung der Opfer, wenn von einem „digitalem Delikt“ die Rede sei. „Das raubt mir den Atem. Es handelt sich um Kinder, die missbraucht werden", so die Ministerin. Als Konsument derartiger Bilder könne man die Verantwortung nicht von sich weisen, da die Fotos letztlich entstehen, weil es einen Markt dafür gebe.

Die Formulierung „digitales Delikt“ hatte der Verfassungsrichter und Anwalt Michael Rami, der Teichtmeister in medienrechtlichen Belangen vertritt, verwendet und war auch schon von Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) dafür kritisiert worden. Rami erklärte am Dienstag auf Twitter: „Ich habe in meiner Stellungnahme zum Fall erklärt, dass Florian Teichtmeister von der StA der Besitz solcher Bilder im Sinne des Gesetzes vorgeworfen wird (,digitales Delikt'), ihm aber NICHT angelastet wird, Kinder eigenhändig missbraucht zu haben. Dieser Begriff (,digitales Delikt') stammt nicht von mir, sondern aus der Rechtswissenschaft."

»"Es ist eine Gratwanderung, die Opfer zu schützen, die Täter nicht zu schonen und dennoch die Arbeit vieler Unbeteiligter nicht in Kollektivhaftung zu nehmen"«

Kulturschaffende in einem Offenen Brief

In der Kulturbranche wird seit Bekanntwerden der Vorwürfe auch über Verantwortung debattiert. In einem Offenen Brief fordern Kulturschaffende Differenzierung. Man verurteile in jeglicher Form den Missbrauch von Kindern, und nichts dürfe hier beschönigt oder relativiert werden. Der Umgang mit Werken, an denen Täter mitgewirkt haben, sei dennoch differenziert zu betrachten, heißt es in dem Schreiben. Zu den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern der Solidaritätsadresse zählen neben dem Verband Filmregie etwa die Regisseurinnen Ruth Beckermann, Veronika Franz, ihre männlichen Kollegen Adrian Goiginger und Arman T. Riahi, die Schriftsteller Franzobel, Arno Geiger und ihre Kolleginnen Elfriede Jelinek und Eva Menasse, Theatermann Paulus Manker, Komponist HK Gruber oder TV-Mastermind David Schalko.

"Es ist eine Gratwanderung, die Opfer zu schützen, die Täter nicht zu schonen und dennoch die Arbeit vieler Unbeteiligter nicht in Kollektivhaftung zu nehmen", heißt es in dem Offenen Brief, der am Dienstag veröffentlicht wurde. "Vehement verwehren wir uns gegen den diffamierenden Vorwurf, alle hätten alles gewusst", unterstreichen die Proponenten und springen dabei vor allem Marie Kreutzers "Corsage", Österreichs heurigem Oscar-Kandidaten, zur Seite: "Wir sind erschüttert, dass ein feministischer Film, der Machtverhältnisse und Rollenbilder hinterfragt, der international für seine visuelle Kraft und seinen Inhalt gewürdigt wird, wegen der Taten eines Mannes aus dem Kinoprogramm genommen und dadurch dem Täter eine Macht gegeben wird, die ihm nicht zusteht."

Insofern erkläre man sich solidarisch mit den Filmemachern in ihrem Bestreben, den Film von den strafbaren und zutiefst zu verurteilenden Handlungen eines Darstellers zu trennen.

„Sie mussten ja wissen, wer es ist"

Der Wiener Regisseur Sebastian Brauneis, der 2018 mit Teichtmeister gedreht hat, hatte am Montag auf Puls 24 gesagt, er sei überzeugt, dass es in der heimischen Film- und Theaterszene klar gewesen sein muss, dass es sich bei dem Verdächtigen um Teichtmeister handelte.

„Die Beteiligten von den großen Institutionen, die sehr viel österreichisches Steuergeld verwalten und damit auch eine Obsorgepflicht nicht nur für dieses Vermögen, sondern vielleicht auch für das Werk, das gemeinsam erstellt wird, und für alle anderen Mitwirkenden haben - das sind auf der einen Seite die Hersteller von 'Corsage' und auf der anderen Seite das Burgtheater - haben nach eigenen Aussagen den Kontakt gesucht", sagte Brauneis. „Das heißt, sie mussten ja wissen, wer es ist, weil sie selbst gesagt haben, sie hätten mit ihm geredet. Er habe ihnen bestätigt, dass daran nichts dran sei. Das heißt: Was genau kann man jetzt noch aus den Medien erfahren haben?“

„Wurde sofort von allen Listen gestrichen"

Filmproduzent Dieter Pochlatko sagte in der ORF-Nachrichtensendung „ZiB1", dass er kurz nach einer Produktion mit Teichtmeister im Oktober 2021 von der Kriminalpolizei über Ermittlungen gegen den Schauspieler informiert worden sei. Es ging um Fotos, die Teichtmeister von einer minderjährigen Darstellerin gemacht haben soll.

„Die Reaktion war sofort, dass Teichtmeister von der Liste gestrichen wurde, von der Einladungsliste, von öffentlichen Auftritten", so Pochlatko am Montag. Man habe mit dem Künstler auch keine Promotion mehr gemacht. Diese Informationen über die Ermittlungen wurden jedoch nicht weitergegeben. „Das ist so heikel. Wenn man da mit Gerüchten herumspielt, das machen wir nicht.“

Künstler und Pädophilie

Teichtmeister ist keinesfalls der erste bekannte Künstler, der mit Pädophilie in Verbindung gebracht wird. So standen hierzulande etwa gegen den Architekten Adolf Loos oder den Dichter Peter Altenberg Vorwürfe im Raum, international etwa Anschuldigungen gegen Regisseur Woody Allen oder Popstar Michael Jackson.

Das Thema Pädophilie beschäftigt die Kulturszene immer wieder: Das schwimmende Baby auf dem Cover des Nirvana-Albums "Nevermind" klagte die Rockband als Erwachsener erfolglos wegen sexueller Ausbeutung. Ulrich Seidl wurde bei seinem Film „Sparta" über einen Pädophilen vorgeworfen, die Eltern ungenügend informiert und die jungen Laiendarsteller nicht ausreichend betreut zu haben.

Internationale Bestürzung rief etwa der Prozess um US-Musiker R. Kelly („I Believe I Can Fly") hervor. Er war im Juni 2022 wegen schwerer Sexualverbrechen zu 30 Jahren Haft verurteilt und wenig später in einem weiteren Prozess wegen Kinderpornografie schuldig gesprochen worden.

Des Besitzes von Kinderpornografie schuldig bekannt hatte sich der 2018 verstorbene Schauspieler Mark Salling („Glee"). Der frühere britische Glam-Rocker Gary Glitter wurde 2015 wegen Kindesmissbrauch zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Ian Watkins, Sänger der Rockband Lostprophets, wurde 2013 u.a. wegen versuchter Vergewaltigung von Säuglingen zu 35 Jahren Haft verurteilt.

Oscarpreisträger Roman Polanski hatte sich 1977 in den USA des Missbrauchs einer Minderjährigen schuldig bekannt, der französisch-polnische Regisseur setzte sich anschließend nach Frankreich ab und setzte seither keinen Fuß mehr in die USA, da ihm dort weiterhin juristische Verfolgung droht. Inzwischen gibt es weitere Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs gegen den Regisseur.

Michael Jackson wurde nie verurteilt

Bei Anschuldigungen blieb es im Falle von Michael Jackson und Woody Allen. 1993 hatte ein 13-Jähriger erklärt, im Jackson-Schlafzimmer Opfer sexueller Übergriffe geworden zu sein, 2005 erhob ein Teenager ähnliche Beschuldigungen. Verurteilt wurde der 2009 verstorbene US-Musiker nie, eine 2019 erschienene Dokumentation brachte die Vorwürfe nochmals an die Öffentlichkeit.

Dem viermal oscarprämierte Allen wurde vorgeworfen, seine damals siebenjährige Adoptivtochter Dylan Farrow missbraucht zu haben. Der Regisseur hatte sie Anfang der 1980er-Jahre gemeinsam mit seiner damaligen Lebensgefährtin, der Schauspielerin Mia Farrow, adoptiert. Nach der Trennugn von Mia Farrow heiratete der Regisseur Allen, der die Vorwürfe zurückwies, seine andere Stieftochter Soon-Yi Previn.

Die Ermittlungen

Ursprünglich war von der Staatsanwaltschaft Wien gegen Teichtmeister wegen fortgesetzter, gegen seine damalige Lebensgefährtin gerichteter Gewaltausübung (§ 107b StGB) und eines Suchtmitteldelikts ermittelt worden.

Der Ermittlungsstrang wegen häuslicher Gewalt wurde eingestellt - "aus Beweisgründen", wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, am Montag mitteilte. Hinsichtlich der Drogen trat die Anklagebehörde gemäß § 35 Suchtmittelgesetz (SMG) vorläufig von der Verfolgung zurück, da es sich um eine geringe Menge handelte, die der Schauspieler ausschließlich für den Eigenbedarf besessen hatte.

In weiterer Folge erlangten die Strafverfolgungsbehörden dann Kenntnis von 22 Datenträgern mit sexuellen Darstellungen von Unmündigen und Minderjährigen, die sich Teichtmeister laut Strafantrag seit Februar 2008 bis August 2021 verschafft haben soll.

(APA/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Der Schaden für das Burgtheater sei "immens", sagt der kaufmännische Geschäftsführer.
Burgtheater

Fall Teichtmeister: Burgtheater will "immensen Schaden" einklagen

Der Fall Teichtmeister könnte auch finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Das Burgtheater setzte wegen der Causa zuletzt die Inszenierung von "Nebenan" ab.
Gastbeitrag

Teichtmeister – und dann?

Was wird sich ändern müssen, damit Betroffene Gehör finden und adäquat reagiert werden kann – an Film- und Serien-Sets, Bühnen und anderswo? Es braucht neue Fragen und Antworten.
Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP)
Missbrauchsdarstellungen…

Nehammer fordert schärfere Strafen für Besitz pädophiler Fotos

Der Fall Teichtmeister wird mehr und mehr zum Politikum: Die im §207a StGB vorgesehenen Strafen seien "derzeit lächerlich niedrig", meint der Kanzler.
Der Fall von Florian Teichtmeister (Bild) hat das Thema sexuelle Missbrauchsdarstellungen von Minderjährigen im Netz wieder in den Fokus gerückt.
Online-Missbrauch

Fahnder: „Hinter jedem Foto steht ein Kind“

Jürgen Ungerböck ist seit 15 Jahren Pädophilen auf der Spur. Eines der jüngsten Opfer in Österreich war gerade einmal sechs Monate alt.
Kriminalität

Zu niedrige Strafen für Sexualverbrecher?

Während die ÖVP höhere Strafen fordert, sagt die Gerichtspsychiaterin Sigrun Roßmanith: Das würde die Fallzahl nicht senken.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.