Vier Österreichern wurde nach jahrzehntelangem Gebrauch der Name um ein Wort verkürzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich deshalb verurteilt.
Der Adel ist in Österreich seit Ende der Monarchie abgeschafft. Das steht seit 1919 gleichsam als genetischer Code der Republik in der Verfassung. Mehr als hundert Jahre später kommt Österreich mit der Streichung des „von“ aus Namen jedoch in Konflikt mit den Menschenrechten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Entfernung des lang gebrauchten Adelsprädikats durch die Behörden das Recht auf Privat- und Familienleben verletzt.
Die vier österreichischen Beschwerdeführer sind die Brüder Maximilian und Thomas Martin Künsberg Sarre, dessen Frau, Michaela, und deren gemeinsamer Sohn, Nikolaus. Sie alle leiten ihren Familiennamen von einem gewissen Ralph von Künsberg Sarre ab. Dieser wiederum hatte seinen früheren, wohl auf eine fränkische Adelsfamilie hindeutenden Namen Ralph Sarre von Künsberg-Langenstadt im Jahr 1961 geändert, als er aus Kuba in die USA emigriert war.