Pestizide

"Österreich ist Spitzenreiter" bei Pestizid-Notzulassungen

(c) dpa (A3464 Rainer Jensen)
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Pestizide sorgen nicht nur für Besorgnis um Lebensmittel und Umwelt, sondern auch für rauchende Köpfe – beim Europäischen Gerichtshof, der zu dem Thema in dieser Woche eine Entscheidung veröffentlichen wird.

Gleich aus mehreren Blickwinkeln rückt in dieser Woche das Spannungsfeld Lebensmittel-Umwelt-Pestizide in den Mittelpunkt des Interesses. Zunächst: Der Europäische Gerichtshof wird demnächst seine Entscheidung veröffentlichen, ob und in welchem Ausmaß das Instrument der „Notfallzulassungen“ tatsächlich mit EU-Recht vereinbar ist. Was nach einer Detailfrage klingt, ist vermutlich nicht mehr und nicht weniger als eine Vorgabe für die künftige konkrete Ausgestaltung des Einsatzes von und des Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln.

Zu den Notfallzulassungen später mehr, angeknüpft soll hier zunächst an die allgemeinen Prinzipien des Pflanzenschutzes werden. Die EU-Kommission hat – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der klimapolitischen Ziele – angekündigt, dass bis 2030 der Einsatz von chemisch-synthetischen Mitteln auf den Äckern (und von Kunstdünger) drastisch reduziert werden soll. In der „Farm-to-fork“-Strategie soll die Wirkung der Agro-Chemikalien in den nächsten acht Jahren halbiert und in der „SUR“ (Sustainable Use of Pesticides-Regulation) Gesetz werden.

Die grundsätzliche Ausrichtung, den Einsatz solcher Mittel zu reduzieren, gibt es in der Theorie schon länger (seit 2007) – in der Praxis durchgesetzt hat sich das allerdings noch nicht. Eine Auswertung der Organisation „FoodWatch“ zeigt, dass in einem Vergleich über drei Jahrzehnte die Menge der verkauften Agrochemikalien nicht ab-, sondern zugenommen hat – von etwa 200.000 Tonnen auf ungefähr 250.000 Tonnen. Das ist auch deshalb bemerkenswert, weil in diesen Jahrzehnten die Wirkstoffe deutlich höher konzentriert sind – die Wirkung also bei deutlich geringerer Menge erreicht wird.

Vorzeitiger Griff zur chemischen Keule

Der von der EU bereits 2007 verkündete Ansatz eines „integrierten Pflanzenschutzes“ kommt dagegen in der Praxis noch viel zu kurz, kritisiert Helmut Burtscher-Schaden, Chemiker der Umweltorganisation „Global 2000“: „Diese Herangehensweise beginnt mit der Sortenwahl, geht über die Kultivierungsart und mündet dann in der Fruchtfolge.“ Dann schlage die Stunde der so genannten „Nützlinge“, um Kulturpflanzen vor Schaden zu bewahren. Erst als letzten Schritte solle ein Pestizid eingesetzt werden. Diese integrierte Ansatz werde noch viel zu sparsam eingesetzt, oft werde vorzeitig zur chemischen Keule gegriffen.

Global 2000 wirft dem österreichischen Landwirtschaftsministerium vor, bei den ambitioniert formulierten Zielen der EU-Kommission auf der Bremse zu stehen, bei der Reduktion der Pestizide auf dem Acker auf Zeit zu spielen, indem etwa neue Studien verlangt würden. Somit werde es immer schwieriger, die Ziele bis 2030 zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund publiziert das „Pesticide Action Network“ (PAN) eine Studie, in der ausgewertet wird, in welchen Ländern wie viele Pestizide eingesetzt trotz Verbot eingesetzt werden. Das Experten-Team von PAN hat dabei öffentliche Statistiken ausgewertet, die als besonders gefährlich eingestuft werden – vor allem Neonicotinoide (die Insekten den Garsu machen) und endokrine Disruptoren (die das Erbgut schädigen können). Zwischen 2019 und 2022 gab es nicht weniger als 236 „Notzulassungen“ von 14 Substanzen. Neonicotinoide machen 47,5 Prozent der Notzulassungen aus, die Herbizide mit mit endokrin disruptiver Wirkung stehen bei den Notzulassungen an zweiter Stelle.

PAN hat dann noch in Augenschein genommen, wie stark sich die Notzulassungen auf welche Länder verteilen. Österreich ist dabei Spitzenreiter: In dem genannten Zeitraum hat es in Österreich 20 Notzulassungen für diese 14 Substanzen gegeben. Zum Vergleich: In Deutschland waren es neun, in Frankreich, Estland oder Kroatien vier, in Slowenien drei, in Bulgarien, Luxemburg oder Malta gab es gar keine. „Global 2000“ wirft den österreichischen Behörden deshalb vor, bei den Notzulassungen eine „lockere Hand" zu haben.

„Die Presse“ hat die Betrachtung dieser Notzulassungen noch erweitert. Die EU-Statistik eröffnet nämlich, dass es europaweit im Zeitraum zwischen 2017 und 2022 in den EU-Ländern 4255 Notzulassungen geben hat. Auf Österreich entfielen dabei 323, was verglichen mit weitaus größeren Staaten ein hoher Wert ist: In Deutschland gab es 395, in in Finnland 102, in Ungarn 155, in Spanien 337, in Frankreich 484 oder in Rumänien 46 Notzulassungen.

Notzulassung ist allerdings nicht Notzulassung. Die Zahl allein ist allerdings nur bedingt aussagekräftig. Denn Notzulassungen werden nicht nur eingesetzt, wenn Überhand nimmt, was in der konventionellen Landwirtschaft Schädling genannt wird. Es dient auch dazu, um Abhilfe zu schaffen, wenn ein Wirkstoff oder eine Substanz (chemischen oder natürlichen Ursprungs) für eine „Indikation“, also eine Anwendung für eine bestimmte Kulturpflanze, nicht besteht – Wenn ein Mittel also für Äpfel zugelassen ist, nicht aber für Birnen, weil dies schlicht zu teuer käme. Notzulassung als Hintertür also.

Im Landwirtschaftsministerium werden jedenfalls die Vorwürfe von Global 2000 zurückgewiesen. Eine Sprecherin übermittelt der „Presse“ ein Statement, in dem es unter anderem, heißt: „Die Erteilung einer (Notfall-)Zulassung erfolgt selbstverständlich unter Einhaltung der EU-weit geltenden harmonisierten Kriterien und Rechtsvorschriften. Die Entscheidung über eine Genehmigung der Notfallzulassungen wird in Österreich durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) getroffen. Als Basis der Entscheidung dienen wissenschaftliche Gutachten.“ Außerdem habe die „EFSA im Auftrag der EU-Kommission die Notfallzulassungen von Neonicotinoiden, die im Jahr 2020 in mehreren Mitgliedsstaaten erteilt wurden, überprüft.“ Die Schlussfolgerung der EFSA sei gewesen: „Die untersuchten Notfallzulassungen waren gerechtfertigt.“

Roland Achatz, Sprecher des Fachbereichs Risikokommunikation in der „Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages)“, meint, dass die von PAN angeprangerte Notzulassung hierzulande Neonicotinoide und Zuckerrüben betroffen habe. Parallel sei ein Forschungsprojekt gelaufen, um herauszufinden, wie stark Bienen in Mitleidenschaft gezogen werden. Zwischenergebnis: In Bienenstöcken am Rande von Flächen, in denen Pestizide per Notverordnung zugelassen worden seien, seien keine Rückstände festgestellt worden.

Und der Umstand, dass in Österreich die Zahl der Notzulassungen proportional höher sei als anderswo, hänge wohl auch damit zusammen, dass „Österreich ein Land mit kleinstrukturierter Landwirtschaft und vielen unterschiedlichen Klimazonen auf kleinstem Ackerbaugebiet“ sei. Im Übrigen meint auch er, dass „Pflanzenschutz mehr als nur Chemie“ sei. „Zum integrierten Pflanzenschutz gehören pflanzenbauliche Maßnahmen, die Wahl von Boden, Sorten oder Dünger, ebenso wie Überwachung, Monitorings und Warndienste und irgendwann dann eben auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.“

Jedenfalls kann man mit Spannung auf das EuGH-Verfahren warten. Denn die Generalanwältin des EuGH hat unter anderem festgestellt, dass „eine Gefahr, die häufig auftritt, keinen Ausnahmefall“ darstelle, eine derart ausformulierte Begründung deshalb nicht ausreiche.

>> EU-Statistik über Notfallzulassungen

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