Rückblick

Herzog gegen Zahlung, keine Strafe für Habsburg

Der Urnengang 2016 war die erste Bundespräsidentenwahl, bei der Habsburger hätten kandidieren dürfen.
Der Urnengang 2016 war die erste Bundespräsidentenwahl, bei der Habsburger hätten kandidieren dürfen. Die Presse/Clemens Fabry
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Österreichs Umgang mit Adelsprädikaten trieb seltsame Blüten. Die Idee, Titel zu verkaufen, scheiterte. Der Kaiserenkel verstieß mit einem „von“ gegen das Gesetz, blieb aber straffrei. Die Habsburger dürfen wieder in die Hofburg.

Lang vor der nunmehrigen Gerichtsentscheidung hatte der frühere Grünen-Politiker Ulrich Habsburg schon 2012 eine sehr österreichische Lösung für das Titelproblem vorgeschlagen. Adelstitel sollten wieder erlaubt werden, aber für alle. Doch mit einem feinen Unterschied: Tatsächliche Nachkommen von Adeligen sollen den Titel gratis bekommen, andere Personen nur befristet und wenn sie dafür wie bei einem Auto-Wunschkennzeichen zahlen. Ein Herzog-Titel solle etwa für zehn Jahre 100.000 Euro kosten, ein simples „von“ vor dem Namen mit 5000 Euro zu Buche schlagen.

Das hätte im titelfreudigen Österreich vielleicht den Staatshaushalt saniert, die Politik wollte auf die ungewöhnliche Idee aber nicht so recht aufspringen. Doch setzte sich der frühere Grünen-Politiker Ulrich Habsburg mit einer anderen Forderung durch, während ein Gerichtsverfahren rund um Kaiserenkel Karl Habsburg eine bis heute bestehende Lücke im Adelsaufhebungsgesetz aufzeigte.

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