Gastkommentar

Anti-Korruptionsmaßnahmen: War da was?

Die Regierung kündigte das „schärfste Korruptionsstrafrecht der Welt“ an. Bisher ist davon wenig zu sehen.

Der Autor:

Dr. Peter Hilpold (*1965) ist Professor für Völker-, Europa- und Vergleichendes Öffentliches Recht an der Uni Innsbruck.

Die anfängliche Euphorie anlässlich der Vorstellung neuer Antikorruptionsmaßnahmen durch die Ministerinnen Karoline Edtstadler und Alma Zadić ist Ernüchterung gewichen. Was ist mit dem seit Langem geforderten Informationsfreiheitsgesetz, was mit der breitflächigen Justizreform mit einer unabhängigen, weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft? Diesbezüglich werden nicht einmal Termine genannt, innerhalb welcher akkordierte Vorschläge erwartet werden können.

Selbst hinsichtlich der groß angekündigten zukünftigen Strafbarkeit des Mandatskaufs werden bei genauerer Lektüre des Entwurfs Zweifel laut. Dass solche Geschäfte erst ab dem Tag des Neuwahlbeschlusses strafbar sein sollen, eröffnet breite Spielräume für Umgehung, wie auch die Opposition betont. Der schamloseste Mandatshandel, einen Tag vor dem Neuwahlbeschluss vollzogen, könnte dann im Lichte der Öffentlichkeit erfolgen, da nun eindeutig straffrei. Das Gegenteil des angekündigten „schärfsten Korruptionsstrafrechts der Welt“ wird dann Realität werden.

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