Mietzinsminderung

Mietenstreit: Viele Fragen an den OGH

Der Mietenstreit beschäftigt immer noch die Gerichte.
Der Mietenstreit beschäftigt immer noch die Gerichte. (c) Marin Goleminov
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Etliche Mieter von Geschäftslokalen streiten immer noch mit den Vermietern über den Mietzins während der Pandemie. Und auch Gerichte kämpfen mit vielen ungelösten Fragen, wie eine aktuelle Entscheidung zeigt.

Wien. „Geschäftsraummieten: Auf Jahre keine Klarheit“ – so titelte „Die Presse“ im Mai 2021. Und leider hat es sich bestätigt: Über den Entfall bzw. die Minderung des Mietzinses, wenn Geschäftslokale aufgrund der Pandemie nicht oder nur teilweise brauchbar waren, wird immer noch heftig gestritten. Und auch die bisher ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidungen lassen viele Fragen offen.

Damit zu kämpfen haben nicht nur Mieter und Vermieter, sondern auch Gerichte. Wie sehr, zeigt eine nicht rechtskräftige Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien (39 R 77/22w), die der „Presse“ vorliegt. Diese gibt im Fall eines Fitnessstudios zwar weitgehend der Vermieterin recht: Ein Großteil der Miete sei zu bezahlen. Sie stützt sich dabei ausdrücklich auf die „Reisebüro-Entscheidung“ des OGH, die einem Vermieter sogar während des Lockdowns 70 Prozent des Mietzinses zusprach (3 Ob 209/21p).

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