Das Korruptionsstrafrecht wird verschärft, so soll auch „Vorab-Korruption“ strafbar werden. Aber erreicht der Entwurf das erklärte Ziel?
Wien. Seit genau einer Woche liegt er nun zur Begutachtung vor – der Entwurf für eine Verschärfung des Korruptionsstrafrechts. Die Begutachtungsfrist dauert bis 9. März, für eine ausführliche Diskussion bleibt damit genug Zeit. Und zu diskutieren wird es wohl noch einiges geben, das zeigen – wie schon berichtet – erste Reaktionen. Der Grundtenor: Die Reform ist richtig und wichtig, die eine oder andere Nachschärfung dürfte jedoch noch nötig werden.
„Die Presse“ sprach darüber mit den unter anderem auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Anwälten Christopher Schrank und Alexander Stücklberger (Kanzlei Brandl Talos). Und auch sie bestätigen diese Sicht der Dinge. Der Entwurf sei ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch noch nicht „das strengste Antikorruptionsgesetz der Welt“, bringt es Stücklberger auf den Punkt und spielt damit auf ein Zitat von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) an, die anlässlich der Präsentation des Entwurfs eben das angekündigt hatte.