Pensionskassen

Zusatzpensionen: "Gutteil" wird wohl gekürzt

Der Veranlagungsertrag der heimischen Pensionskassen war im Vorjahr mit 9,67 Prozent tief negativ.

1.038.168 Menschen in Österreich haben Anspruch auf eine Zusatzpension aus einer Pensionskasse, 137.158 davon erhalten bereits eine solche. „Ein Gutteil“ von ihnen wird sich heuer auf eine Kürzung einstellen müssen. Grund ist das katastrophale Anlegerjahr 2022, in dem Anleihen und Aktien gleichermaßen abgestürzt sind und die Pensionskassen ein Veranlagungsminus von 9,67 Prozent einfuhren.


Geld aus einer Pensionskasse erhält man dann, wenn der Arbeitgeber mit einer Pensionskasse freiwillig oder auf kollektivvertraglicher Basis einen Vertrag abgeschlossen und regelmäßig eingezahlt hat. Das Geld wird veranlagt – derzeit verwalten die Pensionskassen 24,8 Mrd. Euro – und als Zusatzpension ausbezahlt. Im Vorjahr erhielten die Berechtigten Durchschnittspensionen von 432 Euro pro Monat. Wie hoch die Pension ausfällt und ob sie erhöht wird, gleich bleibt oder gar gesenkt wird, hängt von mehreren Faktoren ab: vom Veranlagungsertrag, von einer etwaigen Schwankungsrückstellung, die in guten Jahren gebildet wurde, aber auch vom sogenannten Rechnungszins: Das ist die Ertragserwartung, die im Vertrag vereinbart wurde. Je höher der Wert ist, desto höher kann die Pension angesetzt werden, desto wahrscheinlicher kommt es aber zu Kürzungen, wenn diese Vorgabe nicht erfüllt wird.

Polster zum Abfedern

Hatte man in vielen Altverträgen, die in den 1990er-Jahren abgeschlossen wurden, noch vergleichsweise hohe Ertragserwartungen gehegt, so darf der Rechnungszins für ab 2013 abgeschlossene Verträge nur noch bei drei Prozent liegen, der Wert wurde später noch zweimal gesenkt, derzeit sind es überhaupt nur noch zwei Prozent für Neuverträge.

Seit 2013 sei man bei Verträgen mit einem Rechnungszins von drei Prozent ohne Kürzungen ausgekommen, berichtete Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbands der Pensionskassen. In schwachen Jahren habe man auf die Schwankungsrückstellung zurückgegriffen.

Heuer müssen sich aber auch solche Verträge unter Umständen auf Kürzungen einstellen. Die Pensionen würden zwar nicht auf das Anfangsniveau zurückfallen, die letzte Erhöhung werde aber in vielen Fällen zurückgenommen werden. Wie viele Pensionisten letztlich wirklich Kürzungen hinnehmen müssen, wisse man erst im März. „Einen Gutteil“ werde es aber treffen. Die Unterschiede würden aber sehr hoch ausfallen, insbesondere zwischen Verträgen mit konservativem und dynamischem Veranlagungsstil sowie je nach Schwankungsrückstellung.

Langfristig – über die 32 Jahre ihres Bestehens – haben die Pensionskassen einen jährlichen Ertrag von 4,9 Prozent pro Jahr erwirtschaftet, auf Zehnjahressicht waren es 3,26 Prozent.

Generalvertrag für alle?

Zakostelsky erneuerte einmal mehr seine Forderung nach einem General-Pensionskassenvertrag: Dieser sollte es Menschen ohne Pensionskassenvertrag ermöglichen, ihre Abfertigung beim Pensionsantritt an eine Pensionskasse zu übertragen. Die Vorsorgekassen, die die Gelder für die Abfertigung neu verwalten, veranlagen derzeit 16,5 Mrd. Euro. Auch sie mussten im Vorjahr ein Veranlagungsminus verkraften, und zwar von 7,66 Prozent, es gibt aber eine Kapitalgarantie. Im Schnitt bleibt die Rendite der Vorsorgekassen hinter jener der Pensionskassen zurück. Laut den Anbietern hat das auch damit zu tun, dass Kunden viele Gelegenheiten zur vorzeitigen Auszahlung haben, was eine langfristige Veranlagung erschwere.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.