Landwirtschaft

EuGH verbietet Notzulassung verbotener Pestizide

Pestizide
Pestizide(c) APA/DPA/ARNE DEDERT (DPA/ARNE DEDERT)
  • Drucken

Der Europäische Gerichtshof trifft eine eindeutige Entscheidung. Zuvor war einer österreichischen Umweltorganisation jahrelang die Herausgabe eines Bescheids verwehrt worden.

Mit Spannung ist die Entscheidung in einem Verfahren erwartet worden, das vom „Pesticides Action Network“ (PAN) bis zum Europäischen Gerichtshof durchgefochten worden ist. Dabei geht es um eine Gruppe von chemisch-synthetischen Mitteln, die in der Landwirtschaft gegen Insekten eingesetzt werden. Konkret geht es um Neonicotinoide – Mittel, die als Nervengift besonders stark auf Insekten wirken, unter anderem auch auf Bestäuber wie Bienen oder Hummeln.

Insgesamt gibt es fünf derartige Wirkstoffe. Die Zulassung für drei davon wurden aufgrund der Toxizität unter anderem für Bienen zunächst eingeschränkt (2013) und sechs Jahre später verboten. Ein viertes (mit weitaus geringerer Toxizität) ist mittlerweile aufgrund der Gefährdung für Menschen verboten worden.

Trotzdem wurden die verbotenen nach wie vor eingesetzt, zumal dies für maximal 120 Tage über den Weg einer „Notzulassung“ möglich ist. Die räumt das einschlägige EU-Recht ein, „ sofern sich eine solche Maßnahme angesichts einer anders nicht abzuwehrenden Gefahr als notwendig erweist“. PAN hat recherchiert, dass zwischen 2019 und 2022 in der EU insgesamt 236 Mal dieses Instrument benutzt worden ist, sodass die verbotenen Mittel dennoch angewandt wurden. Der Anteil Österreichs ist vergleichsweise hoch: Hierzulande wurden im genannten Zeitraum 20 Notzulassungen ausgestellt, ausschließlich für die Anwendung bei Zuckerrüben.

Erwägungen in Österreich

Ob und inwieweit dem Urteil des Höchstgerichts von Österreich Folge geleistet wird, bleibt abzuwarten. In einer ersten Stellunganahme des Bundesamts für Ernährungssicherheit (BAES) gegenüber der Austria Presse Agentur (APA) heißt es, dass zunächst die Kommission am Zug sei, sich mit den Folgen für die entsprechende EU-Verordnung zu befassen, und erst dann werde das BAES die Folgen für Österreich abschätzen.

Dem Vernehmen nach liegt der Behörde ein Antrag von Zuckerrüben-Bauern für die Notzulassung eines Neonicotinoids vor. Wird dem Antrag stattgegeben, dann geht die BAES möglicherweise das Risiko ein, dass gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren gestartet werde.

„Mit der EuGH-Entscheidung ist allerdings klar, dass eine Bewilligung dieses Antrags durch die dem Landwirtschaftsminister unterstellte Behörde BAES klar rechtswidrig wäre“, meint jedenfalls Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker der Umweltorganisation Global 2000. „Dieses Urteil stellt sicher, dass gefährliche Pestizide, die aufgrund inakzeptabler Auswirkungen auf Umwelt oder Gesundheit verboten wurden, nicht über das Schlupfloch einer 'Notfallzulassung' weiter am Markt gehalten werden können."

Dies nennt der niederösterreichische Bauernbund „Wunschdenken“. Nach Auffassung dieser Interessensvertretung gelte das EuGH-Urteil nicht für Österreich, es sei hierzulande „nicht anwendbar“.

Bereits 2019 hatte Global 2000 einen Antrag aufgrund des Umweltinformationsgesetzes an das BAES gerichtet, um den Bescheid für eine Notzulassung zu bekommen, und ihn in weiterer Folge zu bekämpfen. Das Bundesamt ließ die Umweltorganisation jedoch abblitzen. Das Verfahren zog sich dahin, und wurde automatisch beendet, weil die Geltungsdauer des Bescheids nach 120 Tagen erloschen war – ohne Bescheid keine Einsicht oder Beschwerde. Erst in einem zweiten Anlauf kam es im Herbst 2021 zu einer inhaltlichen Behandlung - und der Erkenntnis, dass der Bescheid hätte herausgegeben werden müssen.

Zu einem dritten Verfahren kam es dann aber nicht nicht mehr, zumal mittlerweile in Belgien PAN mit einem gleich gelagerten Fall einer Notzulassung zur Behörde ging, den Bescheid problemlos bekam und ihn bei Gericht bekämpfte. Das Gericht legte die Fragen dem EuGH vor, der darüber am Donnerstag sehr eindeutig entschieden hat.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Pestizide

"Österreich ist Spitzenreiter" bei Pestizid-Notzulassungen

Pestizide sorgen nicht nur für Besorgnis um Lebensmittel und Umwelt, sondern auch für rauchende Köpfe – beim Europäischen Gerichtshof, der zu dem Thema in dieser Woche eine Entscheidung veröffentlichen wird.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.