Quergeschrieben

Recht auf eigenes Bild und Namen steht offenbar nicht allen zu

Florian Teichtmeister
Florian TeichtmeisterAPA/FLORIAN WIESER
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Ein Motorbootfahrer, ein Moderator, eine Meinungsforscherin, ein Schauspieler: 14 Jahre nach dem Fall Fritzl gibt es kein einheitliches medienrechtliches Vorgehen.

Vor fünf Jahren wunderte man sich, vor vier Jahren wieder, erst recht vor 15 Monaten und dieser Tage auch. Vielleicht nicht „man“, aber viele Medienkonsumenten. Worüber also?

Vor mehr als 14 Jahren löste die Entdeckung des Inzestverbrechens von Josef Fritzl österreichweit wochenlange Debatten darüber aus, ob man den Namen des mutmaßlichen Täters voll ausschreiben, sein Bild in den Medien zeigen darf, ob nur die Anfangsbuchstaben angebracht sind und so weiter und so fort. Der ORF und auch „Die Presse“ hielten Instruktionsveranstaltungen ab, um im Fall des Niederösterreichers ja korrekt vorzugehen. Zehn Jahre später war von all dem am Wiener Boulevard nichts mehr zu merken. ORF-Moderator Roman Rafreider wurde mit Bild und vollem Namen nach der Anschuldigung von Gewaltanwendung in die Öffentlichkeit gezerrt.

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