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Interview

Apothekerkammer-Präsidentin: „Medikamentenvorräte in Österreich anlegen“

„Die Wirkstoffverschreibung ist keine Wunderwaffe gegen Lieferengpässe“, sagt Ulrike Mursch-Edlmayr.
„Die Wirkstoffverschreibung ist keine Wunderwaffe gegen Lieferengpässe“, sagt Ulrike Mursch-Edlmayr.(c) Caio Kauffmann
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Neben Medikamentenvorräten sollten für die wichtigsten Arzneimittel-Rohstoffe eigene Lager in Österreich und Europa errichtet werden, um bei Bedarf Medikamente selbst herzustellen, fordert Apothekerkammer-Präsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr.

„Wir sollten Lager in Österreich und Europa errichten, um darin nicht nur Medikamente, sondern auch Rohstoffe für Medikamente vorrätig zu halten“, sagt Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer. „Pulver zum Beispiel haben eine lange Haltbarkeitsdauer und können flexibel verarbeitet werden. Wir Apotheker verfügen sowohl über die Infrastruktur als auch über die Ausbildung, um Tausende Rezepturen anzufertigen. So könnten wir bei Engpässen beispielsweise Fiebersäfte und Schmerzmittel für Kinder produzieren, in Pulverform ebenso wie als Kapseln.“

Was die von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) forcierte Wirkstoffverschreibung angeht, also das Verschreiben von Wirkstoffen statt bestimmten Medikamenten, sei die Apothekerschaft „offen für Gespräche und steht für die Erarbeitung einer praktikablen Anpassung zur Verfügung“, so Mursch-Edlmayr. „Wichtig ist, dass eine Anpassung der Verschreibungspraxis die Versorgungssituation in Österreich auch wirklich nachhaltig verbessert. Gerade hinsichtlich der Preisgestaltung bei Generika ist mit Bedacht vorzugehen.“ Die Wirkstoffverschreibung sei jedenfalls „keine Wunderwaffe gegen Lieferengpässe", die Umsetzung hänge daher von den Details ab, die noch bekanntgegeben werden müssten. „Was ich aber sagen kann: Wir halten die Grundidee für diskussionswürdig."

Ulrike Mursch-Edlmayr im Interview mit der „Presse am Sonntag":


„Die Presse am Sonntag": Erklären Sie mir bitte eine Sache. Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Apotheker nur nach Rücksprache mit dem Arzt auf ein wirkstoffgleiches Medikament ausweichen, sollte das verschriebene nicht lieferbar sein. Das ist auch der Grund dafür, warum die Apothekerkammer die Einführung des sogenannten erweiterten Notfallparagrafen fordert. Dann könnten Apotheker auch ohne Rücksprache ein Präparat mit dem gleichen Hauptwirkstoff abgeben. Stimmt das so?