Balkonkraftwerke

Photovoltaik unter Auflagen auch im Wiener Gemeindebau erlaubt

Kleinere Photovoltaik-Anlagen am Balkon müssen etwa in das Gesamterscheinungsbild der Wohnanlage passen und dürfen andere Mieterinnen und Mieter nicht beeinträchtigen. Aber sie sollen künftig genehmigt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind sogenannte Balkonkraftwerke, also kleine Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von maximal 800 Watt, auch im Wiener Gemeindebau erlaubt. Für die Installation ist eine Bewilligung von Wiener Wohnen notwendig. Geprüft wird dabei etwa, ob die Paneele in das Gesamterscheinungsbild passen und ob Nachbarinnen und Nachbarn dadurch beeinträchtigt werden, teilte das Büro der Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál am Montag mit.

Welche Vorgaben genau zu beachten sind, hänge davon ab, ob das Mini-Kraftwerk an einem Mehrparteienhaus oder einem Siedlungshaus installiert, bzw. ob die Anlage auf dem Balkon, der Terrasse, der Loggia oder auf dem Dach angebracht werden soll. Nicht genehmigt werden etwa Anlangen direkt an der Fassade, auf dem Dach von Mehrparteienhäusern oder an Balkonen mit gemauerter Brüstung.

Müssen ins Erscheinungsbild passen

Auch für die Montage gibt es Vorgaben: So muss die Anlage durch Fachleute installiert werden und Paneele müssen so positioniert werden, dass die Kraftwerke in das Erscheinungsbild der Gemeindebauten passen.

"Es freut mich, dass Wiener Wohnen nun für viele Gemeindebau-Mieterinnen und Mieter eine Möglichkeit schafft, eine Photovoltaik-Anlage für die eigenen vier Wänden zu betreiben", sagte Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál laut Aussendung. Die Wiener Grünen zeigten sich erfreut über die neue Möglichkeit für Balkonkraftwerke, forderten gleichzeitig aber einen Ausbau bei größeren PV- und Solarthermieanlagen im Gemeindebau.

(APA)

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