Gerichtsnotiz

Ein tödlicher Fehler als Frage der Wahrscheinlichkeit

(c) Deutsch Gerhard / picturedesk.com
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In Münchendorf war im Mai ein Zug entgleist, ein junger Musiker gestorben. Der Zugführer wurde nun wegen fahrlässiger Gemeingefährdung schuldig gesprochen.

Man macht immer wieder dasselbe, Jahre und Jahrzehnte, Tag für Tag. Achtet auf Lichter, beschleunigt bei der einen Farbe, bremst bei der anderen. Doch dann passiert ein schrecklicher Unfall. Kann man einen Fehler ausschließen? Diese Frage musste der Zugführer K. am Dienstag vor dem Landesgericht Wiener Neustadt beantworten. Ja, er könne ausschließen, dass er das Licht falsch gesehen, falsch gedeutet hätte, sagte er. Es müsse eine falsche Anzeige gewesen sein, die zum Unglück führte. Sicherheit gegen Wahrscheinlichkeit, sozusagen.

Klar war: Der Zug war am 9. Mai in Münchendorf im Bezirk Mödling mit 145 statt mit 60 km/h unterwegs gewesen und entgleist. Von den rund 70 Passagieren wurden viele verletzt, ein junger Musiker starb. Fahrlässige Gemeingefährdung stand deshalb in der Anklage, der Lokführer bekannte sich nicht schuldig. Seit 35 Jahren sei er Triebfahrzeugführer, erzählte er, und niemals zu schnell gefahren.

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