Strafverfolgung

Regierung einig bei höheren Strafen für Bilder von Kindesmissbrauch

 Familien- und Integrationsministerin Susanne Raab und Justizministerin Alma Zadic (L.)
Familien- und Integrationsministerin Susanne Raab und Justizministerin Alma Zadic (L.)APA/ROBERT JAEGER
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Bei mehreren Delikten wird das Strafmaß deutlich erhöht, ebenso sind künftig Mindeststrafen vorgesehen.

Die Bundesregierung hat sich auf höhere Strafen für die Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern geeinigt. Bei mehreren Delikten wird das Strafmaß deutlich erhöht, ebenso sind künftig Mindeststrafen - die es bislang nicht gibt - vorgesehen, wie Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic (Grünen) nach dem Ministerrat am Mittwoch bekannt gegeben. Parallel dazu soll der Opferschutz ausgebaut werden. So sollen etwa Kinderschutzkonzepte in vulnerablen Umgebungen wie Schulen und Vereinen verpflichtend. 

Konkret nimmt sich die Regierung aus Anlass der Causa rund um den Schauspieler Florian Teichtmeister, der sich am 8. Februar wegen Besitzes von kinderpornografischem Material vor Gericht verantworten muss, § 207a des Strafgesetzbuches vor. Bisher gab es für den Besitz pornografischer Darstellungen einer mündigen, minderjährigen Person (als zwischen 14 und 18 Jahren) bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe. Das wird jetzt verdoppelt.>>> Tatort Darknet: Die dunklen Ecken des Internets

Vieles in der digitalen Welt spielt sich unter der Oberfläche ab. Von Drogen über Waffen bis hin zu Darstellungen von Kindesmissbrauch ist alles auf den Umschlagplätzen des Darknet zu finden.

Bei Abbildungen einer unmündigen, minderjährigen Person (unter 14 Jahren) wird die Strafe von bisher bis zu zwei Jahren auf bis zu drei Jahre erhöht. Auch der Besitz einer „Vielzahl von Darstellungen“ soll zu höheren Strafen führen, wonach dieser Begriff aber erst definiert werden muss.

Mehrere Millionen für den Opferschutz

Wer eine Vielzahl von pornografischen Darstellungen einer minderjährigen Person herstellt oder einem anderen anbietet, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Bisher waren dies bis zu zwei Jahre. Bei jenen Personen, die dies zum Zweck der Verbreitung machen, wird die Mindeststrafdrohung von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht. Erfolgt die Herstellung einer Vielzahl von Darstellungen einer minderjährigen Person explizit zum Zweck der Verbreitung, beträgt der Strafrahmen ein Jahr bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Auf einen Blick

Neben den strafrechtlichen Sanktionen werden auch der Opferschutz ausgebaut und andere Maßnahmen gesetzt, etwa bei der polizeilichen Arbeit. Kosten sollen die Maßnahmen einmalig 2,12 Millionen Euro und weiters jährlich neun Millionen Euro.Etwa 0,1 Prozent der männlichen Bevölkerung - rund 4500 Personen - hat aktuellen Schätzungen zufolge pädophile Gedanken. Bei Frauen tritt Pädophilie seltener auf. Pädosexualität bezeichnet sexuelle Übergriffe von pädophilen Menschen an Kindern.

684 Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger (unter 14 Jahre) verzeichnet die Polizeistatistik im Jahr 2021.1921 Personen wurden nach Paragraf 207a angezeigt: Pornografische Darstellungen von Minderjährigen. Die Dunkelziffer wird weit höher geschätzt.

Seit 2013 gibt es ein eigenes Programm, gezielt für Pädophilie: "Nicht Täter werden." Überdies können sich Männer auch bei der Wiener Männerberatung melden: www.maenner.at

(APA/Red. )

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