Gesetzesentwurf

Gesellschaftsrecht: Konzerne sollen "mobiler" werden

Konzernstrukturen grenzüberschreitend zu ändern, soll einfacher werden.
Konzernstrukturen grenzüberschreitend zu ändern, soll einfacher werden. (c) Marin Goleminov
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Die EU-Mobilitätsrichtlinie sollte bis Ende Jänner umgesetzt sein – das schafft Österreich nicht. Ein Entwurf liegt nun aber vor.

Wien. Und wieder wird Österreich mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie in Verzug geraten. Es geht um die EU-Mobilitätsrichtlinie: „Deren Umsetzung wäre bis 31. Jänner 2023 vorzunehmen gewesen“, sagt Johannes Reich-Rohrwig, Rechtsanwalt und Professor für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, zur „Presse“. Immerhin, der Ministerialentwurf liegt nun vor, er wurde am vergangenen Freitag auf der Parlamentshomepage veröffentlicht.

Die Begutachtungsfrist läuft bis 24. Februar 2023. Man könne also damit rechnen, „dass Regierungsvorlage und Beschluss im Nationalrat im ersten Halbjahr 2023 erfolgen werden“, sagt Reich-Rohrwig. Und nein, mit „Mobilität“ sind hier nicht Verkehrsmittel gemeint. Vielmehr geht es um grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Kapitalgesellschaften. „Verschmelzungen österreichischer Kapitalgesellschaften mit Kapitalgesellschaften im EU- bzw. EWR-Ausland waren zwar bereits seit dem Jahr 2007 gemäß dem EU-Verschmelzungsgesetz möglich“, sagt Reich-Rohrwig. „Und auch die Sitzverlegung innerhalb der EU bzw. dem EWR war auf Basis der EuGH-Rechtsprechung rechtlich zulässig, stieß allerdings in der Praxis immer wieder auf Hürden bei den Registergerichten.“

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