Morgenglosse

Kinderschutz-Paket: Gerechtigkeit auf den ersten - und auf den zweiten Blick

Die Regierung will höhere Strafen für Besitz und Verbreitung von Missbrauchs-Darstellungen. Folgen nun auch Verschärfungen für andere Delikte?

Man muss es anerkennen: Trotz der Eile ist das Kinderschutz-Paket umfangreich geworden – freilich auch, weil einiges, was die Regierung da präsentierte, entweder schon länger verhandelte wurde (wie die Kinderschutzzentren und das erweiterte Berufsverbot) oder zumindest am Papier bereits fertig war (wie die Kriminaldienstreform).

Mit dabei im Paket sind auch höhere Strafen. Als Vorbild wurde hier vorab Deutschland genannt. Letztlich orientierte man sich dann aber doch nicht daran – und zwar bewusst, wie es aus dem Justizministerium heißt. Für die Grundtatbestände, also für den Besitz und die Herstellung/Weitergabe von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger wird es demnach weiterhin keine Mindeststrafen geben.  In Deutschland haben nämlich genau diese dazu geführt, dass man in gewissen Fällen die Strafe nicht mehr richtig gewichten konnte – etwa wenn Teenager selbst posierten und die Bilder dann die Runde machten.

Mindeststrafen sollen erst dann einsetzen, wenn es um eine „Vielzahl von Bildern“ geht. Auf den ersten Blick wirkt das gerecht: Wer Bilder hortet, befeuert die Missbrauchsindustrie. Und auf den zweiten? Strafrechtler Alois Birklbauer weist darauf hin, dass jemandem, der am Computer (ohne echte Personen) wirklichkeitsnahe Bilder generiert und diese in Mengen gewerbsmäßig verbreitet, bald dieselbe Strafe droht, wie dem, der Unmündige schwer sexuell missbraucht.

Ist das gerecht? Oder werden nun auch andere Paragrafen verschärft (und zwar erst recht kurz nach der Überarbeitung im Jahr 2015)? Türkis-Grün lässt es sich offen. Das Rad der Reform dreht sich jedenfalls – wo es zu stehen kommen wird, weiß man jetzt noch nicht.

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