Missbrauchsdarstellungen

Nehammer bestreitet "Populismus" bei Kinderschutz-Paket

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP)
Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP)APA/ROLAND SCHLAGER
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"Ich lehne es ab, dass der Sinn in Strafen ständig nur in ihrer präventiven Wirkung gesehen wird", kontert der Kanzler der Kritik am Maßnahmenpaket.

Nach zum Teil kritischen Reaktionen auf das Maßnahmenpaket der Regierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen am Mittwoch hat sich am Donnerstag Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. "Ich lehne es ab, dass der Sinn in Strafen ständig nur in ihrer präventiven Wirkung gesehen wird", konterte der Kanzler den Kritikpunkt, dass sich Täter bei Kindesmissbrauch nicht von höheren Strafen abschrecken ließen.

"Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Paket einerseits im Opferschutz und der Prävention wichtige Maßnahmen beschlossen haben. Aber vor allem, dass wir bei der gerechten Bestrafung einen großen Schritt setzen", resümierte Nehammer. Zum Vorhalt, höhere Strafen seien "einfach und billig" und "Populismus", sagte der Kanzler, dass Strafen sind nicht nur Prävention seien, sondern "auch Sanktion für die Tat, um den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Strafen sind letztlich der Ausdruck, mit dem unsere Gesellschaft sagt, was sie toleriert und was nicht."

„Der Übergriff ist ja real“ 

Auf das Argument, dass der mögliche Strafrahmen beim Paragrafen 207a StGB (Darstellung von Kindesmissbrauch) von bis zu zehn Jahren zu hoch sei, weil er damit gleich hoch sei wie bei Misshandlung und Vergewaltigung, sagt Nehammer: "Es geht hier um die Herstellung und Verbreitung. Also nicht nur um den Besitz. Der Übergriff ist ja real. Diese Schicksale sind echt". Weitere Anmerkungen würden zudem sehr wohl noch in der Gesetzwerdung geprüft.

"Dass man bis jetzt für die Darstellung von Kindesmissbrauch weniger bestraft wurde als für einen schweren Diebstahl kann keiner verstehen", sagte Nehammer weiter. Bezüglich des Falls Teichtmeister unterstrich der Kanzler die künftige Meldepflicht hervor: "Wenn es um Kinder geht, muss der Arbeitgeber informiert werden. Hier sind beim Fall Teichtmeister gröbste Fehler passiert, die niemand verstehen kann."

(APA)

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