Landtagsabgeordnete dürfen Nebenjobs haben, sofern sie diese offenlegen. Genau hier fehlt es aber zuweilen aber an Vollständigkeit – und an Sanktionen. Zudem stellt sich die Frage: Wann beginnt ein Interessenskonflikt?
Dass Abgeordnete Nebenjobs nachgehen, ist nichts Außergewöhnliches – sofern sie diese bekanntgeben. Auf der Homepage des Parlaments oder der Landtage. Allein: Die Praxis variiert stark. „Wie genau die Listen sind, variiert von Bundesland zu Bundesland“, sagt Marion Breitschopf von der Transparenzplattform „Meine Abgeordneten“. Und das, obwohl das Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz seit 2013 Richtlinien vorgibt. „Trotzdem fehlt es an Vollständigkeit und Einheitlichkeit“, kritisiert Breitschopf. So geben manche Abgeordnete zwar einen Nebenjob an, aber nicht, wie viel sie damit verdienen.
Zu ihnen zählt ÖVP-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner. „In seiner aktuellen Offenlegungsliste ist zwar sein Beschäftigungsverhältnis bei der niederösterreichischen Volkspartei angeführt, eine Einkommenskategorie fehlt jedoch“, sagt Breitschopf.