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Mit Scheinehe zum Doktorat

Der jungen Frau, die ein naturwissenschaftliches Studium aufnehmen wollte, war in ihrer Heimat weder ein Uni-Studium erlaubt noch eine Teilnahme als Gasthörerin. Daher entschied sie sich, eine Scheinehe einzugehen, um mit ihrem Mann ins Ausland reisen zu dürfen – denn nicht einmal das war Frauen gestattet. Wien kam für sie zu Studienzwecken nicht infrage, wenngleich sie dort einen Platz gehabt hätte – als zu gering erachtete sie das Leistungsangebot der Universität.

In Heidelberg wurde sie Gasthörerin, nahm viele Jahre private Lehrstunden und schrieb eine Doktorarbeit. Doch was tun mit einer Dissertation, die keine Uni annimmt? Letztlich akzeptierte die Hochschule in Göttingen die Arbeit – allerdings durfte die Frau nicht zur Prüfung antreten, sondern erhielt die Doktorwürde „in absentia“.

Kaum hatte sie eine Dozentur an der Universität Stockholm erhalten, schmähte ein Schriftsteller: Eine Frau in diesem Beruf sei „eine schädliche und unangenehme Erscheinung, ja, daß man sie sogar ein Scheusal nennen könnte“. Die Einladung dieser Frau nach Schweden, das an und für sich männliche Professoren genug habe, die sie an Kenntnissen bei Weitem überträfen, sei nur durch die Höflichkeit dem weiblichen Geschlecht gegenüber zu erklären.

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