Spielerschutz

VfGH lässt existenzgefährdete Zocker leichter zu Geld kommen

Der Verfassungsgerichtshof verschärft die Haftung von Casinos und Spielsalons für existenzbedrohende Verluste.

Wien. Der Gesetzgeber habe ein Potemkinsches Dorf errichtet, um gegenüber der EU unter dem Motto Spielerschutz das staatliche Glücksspielmonopol zu rechtfertigen. So argumentierte ein glückloser Spieler in seinem Kampf um Schadenersatz vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Seine These: Unter dem Vorwand, die an Konzessionen gebundenen Anbieter – in Österreich derzeit nur die Casinos Austria – gegen selbstschädigendes Verhalten der Gäste in die Pflicht zu nehmen, habe der Gesetzgeber ihre Haftung gegenüber den allgemeinen Regeln gelockert. Tatsächlich hat der VfGH die entsprechenden Bestimmungen im Glücksspielgesetz aufgehoben. Ab sofort unterliegen die Casinos damit einer strengeren Haftung; indirekt sind auch Betreiber von Spielsalons betroffen.

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