Kündigung

Duschwasser nicht abgedreht: Frau muss Wohnung verlassen

Als sie den Fehler das erste Mal machte, hatten die Gerichte noch Verständnis für die Mieterin gehabt. Nun muss sie aber ausziehen.

Wien. Die Brausearmatur war noch aufgedreht und die Duschwanne verstopft. Keine guten Voraussetzungen, um die Wohnung zu verlassen. Ebendies tat eine Frau aber. Die Folge war ein massiver Wasserschaden am Gebäude. Vor allem die Wohnung, die unterhalb jener der Frau liegt, wurde in Mitleidenschaft gezogen.

Einen ähnlichen Fehler hatte die Frau bereits im Jahr 2017 gemacht. Damals aber war sie mietrechtlich noch ungeschoren davongekommen, die Gerichte hatten gegen eine Aufkündigung ihres Mietvertrags entschieden. Nun aber reicht es und die Frau muss die Wohnung verlassen. Und da nützt es auch nichts, dass die Frau sich ihres Fehlers selbst gar nicht im Klaren war.

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