Amtshaftung

Keine Handyortung, Sohn tot: Klage der Eltern scheitert

Hat die Polizei es verabsäumt, einen Vermissten zeitgerecht zu lokalisieren? Nein, sagt der OGH. Der Staat muss nicht zahlen.

Wien. Reagiert die Polizei ausreichend, wenn man sie um Hilfe ersucht? Eine Frage, über die zuletzt intensiv diskutiert wurde. Die Debatte reichte vom Suizid einer von militanten Impfgegnern bedrohten Ärztin bis zu einer jungen Frau, die aus Furcht vor ihrem Ehemann den Notruf gewählt hatte, weil sie ihn in der Nähe ihres Arbeitsplatzes gesehen hatte. Am Notruf soll man der Frau aber nur geraten haben, Anzeige zu erstatten. Der Mann suchte die Frau auf und stach mehrmals auf sie ein.

Während der Fall der Schwerverletzten geprüft wird, galt es einen anderen bereits vor Gericht zu klären. In diesem werfen Eltern der Polizei vor, nicht ausreichend auf ihr Hilfeersuchen reagiert und den Sohn nicht via Handy geortet zu haben. Der Sohn war nach einer Kontroverse mit seiner Mutter über dessen Arbeit am Morgen von zu Hause weggefahren. Er sollte nie mehr lebend gesehen werden. Die Republik müsse wegen der Versäumnisse der Polizei Schadenersatz zahlen, forderten die Eltern. Doch die Höchstrichter erblickten keinen Fehler der Polizei.

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