Tier verletzte drei Menschen und einen Hund – Tierhalteverbot gebilligt.
Wien. Ein bissiger Hund und eine allem Anschein nach überforderte Halterin: Diese Kombination konnte nicht von allzu langer Dauer sein. Jedenfalls nicht in Wien: Hier wurde gegen die Frau ein Verbot der Haltung und des Umgangs mit Tieren verhängt.
Das Verwaltungsgericht Wien wies eine Beschwerde gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion ab. Zuletzt sah auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) keinen Grund für eine Revision.