Passagierrechte

Covid-Lockdown: Flug annulliert, Passagierin geht leer aus

Wenn ein Fluggast wegen Covid-19-Beschränkungen nicht reisen durfte, steht ihm keine Ausgleichszahlung zu, wenn der Flieger auf dem Boden bleibt.

Wien. Auch drei Jahre nach ihrem Ausbruch tauchen noch Rechtsfragen rund um die Covid-19-Pandemie auf, die erstmals von Gerichten geklärt werden müssen. Zum Beispiel diese: Steht einem Fluggast die übliche Ausgleichszahlung zu, wenn der Flug annulliert wird, er aber gar nicht verreisen durfte?

Das Handelsgericht (HG) Wien hat darüber in zweiter Instanz rechtskräftig entschieden, und zwar auf einen allgemeinen Rechtsgrundsatz gestützt – und gegen den Fluggast.

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