Richter und Angeklagter liefern sich zum Auftakt heftige Wortgefechte. Auer-Welsbach bestreitet jegliche Schuld. Er hält den Richter für befangen. Auer-Welsbach wird des Betrugs und der Untreue beschuldigt.
Klagenfurt. Wolfgang Auer-Welsbach wirkt geistig abwesend. Mit gesenktem Kopf sitzt er auf der Anklagebank. Die Augen fallen dem einst angesehenen Investor immer wieder zu, während der Staatsanwalt sein Plädoyer hält. Höflich fragt Richter Christian Liebhauser-Karl den Angeklagten, ob er ein Glas Wasser wolle.
Nur wenige Stunden später ist mit der Höflichkeit Schluss. „Sie verstehen es einfach nicht“, faucht Auer-Welsbach, als der Richter zum wiederholten Male nachfragt, um Details zu Genussscheinen der pleitegegangenen AvW zu erfahren. „Angeklagter, quatschen Sie mich nicht nieder“, antwortet Liebhauser-Karl mit lauter Stimme.
Unrealistische Gewinne
Auer-Welsbach, der seit April in Untersuchungshaft sitzt, wird des Betrugs und der Untreue beschuldigt. Er soll bis zu 13.000 Besitzer von Genussscheinen um ihr Geld gebracht haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem „Perpetuum mobile“. Auer-Welsbach habe Gewinne versprochen, die zu „jedem Zeitpunkt unrealistisch waren“. Investoren seien mit jährlichen Renditen von 15Prozent gelockt worden, so der Vorwurf.
Im Zentrum des ersten Verhandlungstages stand die Frage, ob der Zusammenbruch des Finanzkonzerns durch illegale Machenschaften von Auer-Welsbach verursacht worden war. Laut Anklage habe der Beschuldigte dafür drei Stiftungen in Liechtenstein gegründet. Anstatt Gelder anzulegen, soll der Investor über die Stiftungen persönlich daran verdient haben.
„Warum haben Sie die erste der Stiftungen gegründet“, will der Richter wissen. „Nun ja, damit ich Gelder steuerlich legal anlegen kann“, entgegnet Auer-Welsbach. Tatsächlich hat der 54-Jährige im Vorjahr Selbstanzeige erstattet, weil er sich von 2003 bis 2008 „ein paar hunderttausend Euro“ aus Liechtenstein überweisen hat lassen – ohne dafür Steuern zu bezahlen.
Wütende Investoren
Durch den kleinen Saal beim Westeingang des Landesgerichts geht ein Raunen. Etwa 15 Geschädigte haben sich eingefunden, um den Prozessauftakt per Videoübertragung zu verfolgen. Die Justiz hatte einen größeren Ansturm erwartet und den Raum nahe des Schwurgerichtssaales mit knapp 100 zusätzlichen Sitzen ausgestattet.
Eine der anwesenden Geschädigten meint: „Ich glaube ihm nichts.“ Gemeinsam mit ihrem Mann habe sie Ende der 1990er-Jahre um zwei Millionen Schilling Genussscheine gekauft. Ihren Namen will die Pensionistin nicht in der Zeitung lesen. „Es muss ja nicht jeder wissen, wie viel Geld ich verloren habe.“
Ebenso wie die anderen Geschädigten, die sich im Landesgericht Klagenfurt eingefunden haben, hofft sie, ein Drittel ihres Einsatzes wiederzubekommen. Die Staatsanwaltschaft schätzt den Gesamtschaden auf mehr als 400 Mio. Euro. Bislang haben die Masseverwalter etwa 80 Mio. Euro einsammeln können.
Auer-Welsbach, für den die Unschuldsvermutung gilt, führt den Zusammenbruch seines Finanzimperiums auf kriminelle Machenschaften eines früheren Prokuristen zurück. „Er betrog meinen Mandanten um 50 Mio. Euro“, sagt Anwalt Michael Sommer zur „Presse“. Der Prokurist habe die Gelder veruntreut. Deshalb konnte man schließlich die Genussscheine nicht mehr bedienen.
Verteidigung will neuen Richter
Den Richter, Liebhauser-Karl, hält Sommer für befangen. „Er ist Trauzeuge eines Geschädigten.“ Liebhauser-Karl bestreitet das nicht, der Schöffensenat lehnte den Antrag auf einen neuen Richter aber ab. Sommer will sich damit allerdings nicht begnügen. „Notfalls gehe ich damit bis zum Europäischen Gerichtshof.“
Die geschädigte Pensionistin will von solchen juristischen Details nichts wissen. „Das ist mir egal“, sagt sie verärgert, als sie gegen 17Uhr das Landesgericht verlässt. „Ich hoffe nur, mein Geld wiederzubekommen.“
Auf einen Blick
Am Landesgericht Klagenfurt hat der Prozess gegen Wolfgang Auer-Welsbach begonnen. Er soll bis zu 13.000 Anleger betrogen haben. Im Falle eines Schuldspruches drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.
Zum Prozessauftakt lieferten sich Richter und Beschuldigter heftige Wortgefechte. Die Dauer des Verfahrens ist auf mindestens 30 Tage anberaumt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.01.2011)