Weil Frauen der Jahrgänge 1964 bis 1968 laut SPÖ regulär immer im zweiten Halbjahr ihre Rente antreten, drohen ihnen spürbare Einbußen. Die SPÖ spricht gar von „Pensionsraub“.
Die jährliche Pensionserhöhung gehört zu den Fixpunkten der politischen Debatten eines jeden Jahres – obwohl es dafür eigentlich eine fixe Regelung gäbe, die auf Basis der durchschnittlichen Teuerung des Vorjahres festlegt, wie die Pensionen angepasst werden. Die Politik allerdings hebelt dies in der Regel aus, um noch etwas draufzulegen. Doch dabei gibt es Abstufungen, und zwar für Neupensionisten:
Im ersten Pensionsjahr hängt es nämlich vom Zeitpunkt des Pensionsantritts ab, wie hoch das Plus zum Start ausfällt, das ja der Ausgleich für die Teuerung des Vorjahres ist. Wer im Jänner in Pension geht, bekommt die volle Erhöhung, im Februar sind es 90 Prozent – und so fort. Dieser gesetzlich festgelegten Aliquotierung folgend gibt es für Pensionsantritte im Oktober noch zehn Prozent von der Pensionserhöhung, wer unterdes im November oder Dezember die Rente antritt, bekommt gar kein Plus auf die erste errechnete Pension drauf.