Morgenglosse

Das Ende der Einzeltäter-These

Ja, der Attentäter vom 2. November 2020 marschierte allein ins Bermudadreieck. Trotzdem war der Terror nicht das Werk einer Einzelperson. Es gab mehrere Leute, die den Anschlag vorbereiteten. Dies sagt das nun vorliegende Urteil.

Nein, er ist nicht rechtskräftig, der Schuldspruch für vier Männer, die laut den Geschworenen den Wien-Terror vorbereiteten. Dennoch ist das Urteil aufschlussreich. Unter der Voraussetzung, dass es in zweiter Instanz hält (und die Beweiswürdigung von Geschworenen ist in aller Regel nicht zu kippen), muss man sich von der bisherigen These verabschieden, wonach ein Einzeltäter für den Anschlag vom 2. November 2020 verantwortlich war. Somit wurde im Prozess, der das Straflandesgericht Wien monatelang beschäftigte, ein Stück Kriminalgeschichte geschrieben.

Am meisten daraus lernen sollte die aus den Trümmern des alten Verfassungsschutzes (Stichwort: BVT-Affäre) entstandene Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). Ihr wird durch das Urteil bestätigt, dass die hinter dem Anschlag steckenden Personen aus den Milieus junger, in Österreich lebender Islamisten stammen. Etliche dieser Leute (mitunter wenig gebildet und daher leichter zu radikalisieren) sind den Behörden bereits aufgefallen.

Insofern muss sich der Staatsschutz einmal mehr vorhalten lassen, dass das Jammern über Personalsorgen zwar berechtigt sein mag, aber nicht alle Fehlleistungen rechtfertigt. Denn auch alarmierende Informationen zum späteren Wien-Attentäter und zu den nun verurteilten Helfern lagen schon vor dem Anschlag am Tisch. Doch diese Hinweise wurden nur zögerlich bis schlampig bearbeitet.

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