Urteil

Beihilfe zu den Terrormorden: Vier der sechs Angeklagten verurteilt

Lichter- und Kerzenmeer: Große Anteilnahme nach dem Anschlag vom 2. November 2020.
Lichter- und Kerzenmeer: Große Anteilnahme nach dem Anschlag vom 2. November 2020.M. Reither
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Nach fast 13-stündiger Geschworenen-Beratung fielen die Urteile im Terrorprozess erst in der Nacht auf Donnerstag. Vier der sechs Angeklagten wurden im zentralen Anklagepunkt, Beteiligung an den Terrormorden des Attentäters, schuldig gesprochen, zwei davon zu lebenslanger Haft.

Weil sie dem Attentäter, der am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Menschen erschossen und 23 teils schwer verletzt hatte, bei den Vorbereitungen des Anschlags halfen, wurden in der Nacht auf Donnerstag vier Islamisten schuldig erkannt. Zwei davon bekamen lebenslange Haft, einer 20 und einer 19 Jahre Gefängnis.

Zwei der insgesamt sechs Angeklagten wurden indessen vom Vorwurf der Beteiligung am vierfachen Terrormord freigesprochen. Diese beiden Männer wurden „nur“ wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) schuldig erkannt. Sie erhielten jeweils zwei Jahre teilbedingte Haft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. 

Mittwochvormittag hatten die Angeklagten noch die Möglichkeit bekommen, den Geschworenen und dem Drei-(Berufs-)Richter-Senat ein Schlusswort mit auf den Weg zu geben. Vier der sechs Männer taten dies.

Der 23-jährige Kosovare A. F. drückte den Hinterbliebenen der vier Terror-Todesopfer sein Beileid aus und erklärte, wie die Fahrt nach Bratislava verlaufen sei – die Fahrt, die er gemeinsam mit dem späteren Attentäter, K. F., unternommen hatte (K. F. wurde bei dem Anschlag von der Polizei erschossen). Auf der Fahrt habe eine „unangenehme Stille“ geherrscht. K. F. sei ein verschlossener Typ gewesen. Feststeht, dass K. F. und der nunmehrige Angeklagte in einem Waffengeschäft waren, um Munition für eine Kalaschnikow zu kaufen. Der Verkäufer spielte aber nicht mit und meldete den Vorfall den Behörden. Von einem geplanten Terroranschlag habe er nichts gewusst, beteuerte A. F. Die Staatsanwältin hatte schon am Dienstag, wie berichtet, erklärt: „Ich glaube den Angeklagten kein Wort.“

Nun wurde A. F. vom Vorwurf der Beteiligung am mehrfachen Terrormord nicht schuldig erkannt. Wohl aber wurde er der IS-Mitgliedschaft überführt.

Der Angeklagte H. Z., ein wegen Gewalt- und Drogendelikten fünffach vorbestrafter Mann aus Afghanistan, dessen DNA-Spuren auf den vom Attentäter verwendeten Tatwaffen gefunden wurden, wandte sich ebenfalls mit einem Schlusswort an das Gericht: „Ich habe Vorstrafen, ich habe Fehler gemacht. Dafür kann man sich nur selbst verantwortlich machen. Ich bereue das.“ Dass er vor dem Anschlag in der Wohnung des Attentäters K. F. gewohnt habe (letzterer hatte die meiste Zeit bei seinen Eltern übernachtet), kommentierte H. Z. nun so: „Ich bin damals nur bei K. F. untergekommen, weil ich Probleme mit meiner Frau hatte.“ Er sei kein radikaler Islamist.

Dies glaubten ihm die Geschworenen nicht. Sie sprachen H. Z. im zentralen Anklagepunkt (Terrormord-Beteiligung) schuldig. Fazit: lebenslange Haft.

„Wörter reichen nicht aus“

Jener Mann, der dem Attentäter mithilfe eines slowenischen Waffenhändlers das später bei dem Anschlag verwendete AK-47-Sturmgewehr organisiert hatte, der Tschetschene A. M. (32), gab an: „Wörter reichen nicht, um auszudrücken, wie sehr ich bereue, die Waffe vermittelt zu haben.“ A. M. wurde ebenfalls im zentralen Punkt schuldig gesprochen. Auch er bekam eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Auch I. S., ein 22-jähriger Österreicher mit Wurzeln, die in den arabischen Raum reichen, machte von der Möglichkeit eines Schluss-Statements Gebrauch. Auch er war in die Waffenbeschaffung verstrickt. Er half dem späteren Terroristen, indem er diesem den telefonischen Kontakt zu A. M. vermittelte. Und das, obwohl er selbst damals wegen IS-Mitgliedschaft im Gefängnis saß. Untätig war er in dieser Zeit aber nicht, da er über ein eingeschmuggeltes Mobiltelefon Kontakte zur Außenwelt aufrecht hielt. Nun sagte der zweifach einschlägig verurteilte 22-Jährige: „Hätte ich gedacht, dass K. F. zu so etwas fähig ist, hätte ich die Telefonnummer nicht weitergegeben.“ Fatalistischer Schlusssatz: „Damit muss ich jetzt leben.“ I. S. wurde ebenfalls wegen Beitragstäterschaft zu den Terror-Morden verurteilt. Strafe: 19 Jahre Freiheitsentzug.

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer am Dienstag Höchststrafen für alle sechs Islamisten gefordert. Und daran erinnert, dass sie schon in einem früheren Prozess die Anklage vertreten hatte: Seinerzeit standen der spätere Terrorist K. F. und der nunmehr erneut angeklagte B. K. wegen IS-Mitgliedschaft vor Gericht. Und wurden verurteilt. Die Anklägerin: „Sie beteuerten damals dem IS abgeschworen zu haben. Sie haben uns getäuscht.“

B. K. (24) ist einer der beiden Männer, der den Attentäter noch am Tag des Anschlags besucht hatten. Auch er wurde nun wegen Mord-Beteiligung verurteilt. Und zwar zu 20 Jahren Haft. Der zweite seinerzeitige Besucher, I. B. (22) wurde vom Hauptpunkt der Anklage freigesprochen. Und wegen IS-Beteiligung schuldig erkannt.

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