Die Ratenpläne, nach denen beim Bau von Eigentumswohnungen Geld an den Bauträger fließt, seien nicht mehr ganz stimmig, sagen Juristen und schlagen Anpassungen vor.
Wien. Stark schwankende Rohstoffpreise, Lieferengpässe, Fachkräftemangel und steigende Finanzierungskosten – damit schlagen sich jetzt sehr viele Unternehmen herum, gerade auch in der Bauwirtschaft. Ein Vorschlag für eine Gesetzesänderung, den Baujuristen gemeinsam mit Praktikern ausgearbeitet haben, bekommt dadurch womöglich noch mehr Aktualität.
Es geht dabei um die Finanzierung von Bauträgerprojekten. Genauer um jene Zahlungen, die z. B. Käufer von Eigentumswohnungen während der Bauphase an den Bauträger leisten. Dafür gelten die Regeln des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG), diese sollen die Kunden gegenüber dem Bauträger absichern – insbesondere für den Fall seiner Insolvenz. Bereits im Vorjahr hat nun ein Arbeitskreis in der Österreichischen Gesellschaft für Baurecht und Bauwirtschaft (Ögebau) Ideen für eine Novellierung dieses Gesetzes entwickelt – konkret für die Bestimmungen über die Ratenpläne, nach denen der Bauträger schon vor Fertigstellung des Gebäudes Zahlungen je nach Baufortschritt verlangen kann.