Leitartikel

Die Eleganz und Schönheit der „Presse“-Verfassung

In eigener Sache: Wie „Die Presse“ journalistische Qualität sicherstellt, warum das Redaktionsstatut dabei hilft, und woran sich „Die Presse“ messen lässt.

Nach Niederösterreich, noch vor Kärnten und Salzburg hat also auch „Die Presse“ gewählt. Deutlich über 100 Redakteurinnen und Redakteure haben am Donnerstag im Jubiläumsjahr des 175-jährigen Bestehens der Zeitung über eine neue Chefredaktion abgestimmt. Und diese mit sehr hoher Zustimmung bestätigt. Das Recht, einen vom Eigentümer gemachten Vorschlag auch abzulehnen, ist bereits seit 1974 im Redaktionsstatut verbrieft, aber auch im Jahr 2023 für Qualitätsmedien in Österreich keinesfalls eine Selbstverständlichkeit.

Dabei ist das Statut einer der Grundsteine für professionelle redaktionelle Arbeit, sichert es doch „die journalistische Freiheit und Unabhängigkeit“ der Redaktion im Rahmen der bürgerlich-liberalen Haltung des Blattes ab. Nun mag der Vergleich mit Landtagswahlen auf den ersten Blick hoch gegriffen sein. Vielleicht auch auf den zweiten. Aber in einer Phase, in der nicht nur Demokratie und Rechtsstaat, sondern auch die kontrollierende „vierte Gewalt“ unter massiven Legitimationsdruck gekommen ist, hilft es da wie dort, auf die Verfassung zurückzugreifen. Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat rund um die turbulenten Monate nach der Ibiza-Krise auf „die Eleganz und Schönheit“ der von Hans Kelsen konzipierten Bundesverfassung verwiesen, die sich besonders in schwierigen Zeiten zeigten.

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