Servicewüste

Was Sie von Ihrem Stromversorger verlangen sollten

Wer eine Preiserhöhung erhält, sollte dringend den Zählerstand selbst ablesen.
Wer eine Preiserhöhung erhält, sollte dringend den Zählerstand selbst ablesen.dpa/Federico Gambarini
  • Drucken

Energielieferanten erhöhen die Preise massiv, verwirren ihre Kunden mit unlesbaren Briefen, dehnen das Gesetz und sind oftmals kaum zu erreichen. So geht das nicht.

Haben Sie Ihre neue Strom- oder Gasrechnung schon verstanden? Wenn ja, herzlichen Glückwunsch. Selbst die Experten bei der E-Control sind mitunter gefordert, die teils wirren Schreiben der Energieversorger zu dechiffrieren, mit denen sie ihren Kunden die Verdreifachung der Preise verkünden. Zum Jahreswechsel war es wieder so weit. Eine neue Welle an Tarifanpassungen erreichte die Haushalte. Fallstricke gibt es dabei mehr als genug: Die neuen Teilbeträge sind kaum nachvollziehbar, oft zu hoch kalkuliert und selbst die gesetzliche Strompreisbremse der Regierung haben nicht alle Anbieter berücksichtigt. Wer daraufhin zum Hörer greift, um bei seinem Lieferanten nachzufragen, braucht sich sonst nichts mehr vornehmen und sollte eine innige Liebe für Warteschleifen-Musik mitbringen.

Doch selbst das ist nur die Spitze des Eisbergs. In den vergangenen beiden Jahren der Energiekrise wurden rund 40.000 Kundinnen und Kunden von Anbietern, die den Markt verlassen haben, vor die Türe gesetzt. Weitaus mehr wurden mit erzwungenen Tarifwechseln auf Mondpreise dazu gedrängt, von sich aus einen neuen, teureren Anbieter zu suchen. Und das gesetzliche Recht auf Grundversorgung (eine Art Sozialtarif, der allen Konsumenten zusteht) wird von manchen Anbietern schlichtweg ignoriert.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Stromkostenbremse

Preise für Haushaltsenergie im Dezember um elf Prozent gesunken

Die Stromkostenbremse zeigt Wirkung, wird aber zumindest kurzfristig von auslaufenden Preisgarantien, Preiserhöhungen und deutlich gestiegenen Netzverlustentgelten überlagert.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.