Qualifikation

Validierung fordert die Hochschulen

Weiterbildung ist „non-formale Kompetenz“ und soll nun auch an Hochschulen vereinfacht anerkannt werden.
Weiterbildung ist „non-formale Kompetenz“ und soll nun auch an Hochschulen vereinfacht anerkannt werden. Getty Images/iStockphoto
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Seit zwei Jahren ist die Anerkennung non-formaler und informeller Kompetenzen im Studium gesetzlich verankert. Jetzt soll Validierung als Prozess an den Unis Einzug finden.

Im Jahr 2021 wurde die Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen in Österreich gesetzlich verankert. Damit wurde nach zehn Jahren weitgehend die Vision der LLL:2020-Strategie realisiert. Ihr Ziel: erworbene Fertigkeiten und Kompetenzen anzuerkennen und als Qualifikation zu zertifizieren, damit non-formale und informelle Bildungsprozesse gleichwertig neben formale Bildungswege treten.

Zur Erklärung: Non-formales Wissen umfasst beispielsweise Kompetenzen, die im Rahmen von Erwachsenenbildung oder beruflicher Weiterbildung gewonnen wurden. Informelles Wissen hingegen entsteht durch Berufsausübung oder Freiwilligenarbeit.

Sowohl im Universitäts-, Fachhochschul-, Privathochschul- als auch im Hochschulgesetz ist nun der Begriff der „Validierung“ eingeführt. Dieser beschreibt „ein Verfahren, welches jedenfalls die Verfahrensschritte Identifizierung, Dokumentation und Bewertung von bereits erworbenen Lernergebnissen zum Zweck der Anerkennung als Prüfungen oder andere Studienleistungen umfasst“. Das sei eine gute Entwicklung, meint Georg Winkler. Er arbeitet bei der AQ Austria im Themenfeld Anerkennung. Die AQ Austria wurde 2011 im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz als externe Qualitätssicherung für Hochschulen eingesetzt. „Mit den Gesetzesnovellen im Jahr 2021 haben Hochschulen nun eine gute Grundlage bekommen, Validierungsverfahren autonom auszugestalten und durchführen zu können“, sagt Winkler.

„Die Mühlen mahlen langsam“

Während an Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen non-formale und informelle Kompetenzen bereits berücksichtigt werden, müssen sich die Unis noch in die Gegebenheiten einfinden. Aktuell werden etwa an der Universität Innsbruck die notwendigen verfahrenstechnischen und administrativen Voraussetzungen für Validierungsverfahren geschaffen, wozu auch Schulungen des administrativen und des akademischen Personals gehören.

„Die Universität Innsbruck ist sich dieser Herausforderungen, vor allem aber der Chancen für die Studierenden und des Mehrwerts für die Universität im Sinn der Diversität als Potenzial, aber auch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und Bedeutung bewusst“, sagt Christine Raab. An der Uni Innsbruck ist sie stellvertretende Leiterin des Aurora European University Office und nationale Expertin für den europäischen Hochschulraum.

Man möchte dieses Zukunftsthema offen, aber auch sehr verantwortungsbewusst und nachhaltig angehen: „Es wurde bereits – basierend auf einem Pilotprojekt, das mit finanztechnischer Unterstützung des Ministeriums durchgeführt wurde – ein entsprechender Satzungsteil formuliert und vorgeschlagen.“ Die Mühlen mahlen, aber langsam. Und das hat laut Raab damit zu tun, dass „die qualitätsgesicherte Identifikation, Dokumentation und Bewertung mit anschließender Anerkennung jede Hochschule vor ressourcentechnische, aber auch fachliche Herausforderungen stellt, was die Implementierung solcher Verfahren und Prozesse angeht“.

Regelmäßig anpassen

Es wird den Universitäten wenig anderes übrig bleiben, als in diesen Prozess einzutreten. Davon ist auch Attila Pausits, Leiter des Departments Hochschulforschung an der Donau-Universität Krems, überzeugt. Im 2022 erschienen Sammelband zur Validierung und Anerkennung non-formaler und informeller Kompetenzen an Hochschulen entwickelte er die These, dass Validierung eine Aufwertung der Institutionen impliziert und ein Beleg für die wachsende und wechselnde Rolle der Hochschulen darstellt: „Auch wenn oft und reflexartig behauptet wird, dass Hochschulen bereits ausreichend viele Aufgaben haben und kaum über die notwendigen Ressourcen, um die zentralen Aufgaben wie Lehre und Forschung zu erfüllen, verfügen, sind eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Leistungen der Hochschulen notwendig.“

Hochschulen könnten sich nicht erlauben, den Selbstzweck der Institutionen ohne regelmäßige Überprüfung und Anpassung dessen, wofür sie stehen und was von ihnen erwartet wird, als zeitloses Fundament zu verstehen. „Validierung ist als ein weiterer Beleg für die wachsende Rolle über die reine Wissensvermittlung und Kompetenzentwicklung hinaus zu einer inklusiveren Organisation zu verstehen“, schreibt Pausits.

Die Zahl derer, die für eine Anerkennung ihrer non-formalen beziehungsweise informellen Kompetenzen kämpfen, ist überschaubar, aber sie steigt: Im Jahr 2021/22 wurden an der Hochschulombudsstelle 47 von 642 Anliegen dem Thema Anerkennung zugeordnet. Im Jahr zuvor lag die Zahl der Anliegen bei 40 von 837.

Web: www.aq.ac.at, www.donau-uni.ac.at,
www.uibk.ac.at

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